234  Das  fremde  Gouvernement  und  der  wiener  Congreß.

lung  der  Ordnung  im  Lande  zu  sehen  hatten,  vorlegen,  der
geheime  Finanzrath  v.  Opell  übernahm  es,  den  kleinen  Dienst
des  Generalgouvernements  und  die  Finanzverwaltung  in  Gang
zu  bringen,  wobei  ihn  der  zwickauer  Bürgermeister  Ferber,
später  Apellationsrath  Körner  unterstützten;  Oberst  v.  Carlowitz,
der  nach  der  Schlacht  bei  Lützen  den  sächsischen  Dienst  verlassen
  und  sich  zu  Kaiser  Alexander  nach  Bautzen  begeben  hatte,
wurde  mit  der  Wiederherstellung  des  Heeres,  der  Errichtung
der  Landwehr  und  des  Landsturms  beauftragt,  wozu  ihm  der
preußische  Assessor  Eichhorn,  damals  Offizier  in  Blüchers
Stabe,  beigeordnet  wurde.  Zu  diesen  trat  noch  der  preußische
Geheimrath  Krüger.  Am  22sten  versammelte  Stein  die  Mitglieder
  des  neuen  Gouvernements  und  sprach  ihnen  unter
scharfer  Verurtheilung  von  Sachsens  bisherigem  politis  en  Verhalten
  sein  Vertrauen  aus,  daß  sie  als  tüchtige  Männer  die
nunmehrige  bessere  Gestaltung  der  Dinge  fördern  würden.
Eine  Proclamation  vom  27sten,  welche  die  Einsetzung  der
obersten  Verwaltung  verkündete,  forderte  zu  treuer  Anhänglichkeit
  an  den  Zweck  der  Verbündeten,  zu  strengem  Gehorsam
gegen  die  zu  erlassenden  Verordnungen  auf  und  sicherte  die
Verwendung  der  Kräfte  des  Landes  für  die  Befreiung  Deutschlands
  wie  für  die  Herstellung  eines  dauerhaften  Friedens  zu.
Sämtliche  sächsische  Beamte  mußten  sich  unter  Androhung
sofortiger  Entlassung  durch  Revers  den  verbündeten  Mächten
verpflichten  1).  Um  den  Unordnungen  und  Bedrückungen  abzuhelfen,
  welche  durch  die  zahllosen  Anforderungen  der  vier  verbündeten
  Heere  entstanden  waren,  wurde  sämtlichen  Militärbehörden
  die  Errichtung  des  Generalgouvernements  formell
angezeigt.  Letzteres  erhielt  die  Befugniß,  Staffelstraßen  für  die
durchziehenden  Truppen,  eine  bewaffnete  Sicherheitspolizei,  geheime
  Überwachung  der  Verbindung  Übelgesinnter  mit  dem
Feinde,  Geschäftsverbindung  mit  den  Heeresintendanten,  Magazine
  und  das  Lieferungswesen  einzurichten;  seine  Ausgaben

1)  Der  König  gestattete  denselben  6.  November  ausdrücklich  die  Ausstellung
  dieses  Reverses.