Maßregeln  des  Generalgouvernements.  243

die  nöthigen  Baarmittel  verschaffen  sollte,  ferner  wurden  ihr
die  bis  Michaelis  1814  bei  den  Rentämtern  einkommenden
Getreidelieferungen  zur  Verfügung  gestellt  und  die  Vertheilung
der  von  der  Wohlthätigkeit  des  In=  und  Auslandes  zum  Besten
der  Nothleidenden  erlangten  Summen  überwiesen.  Am  bedeutendsten
  waren  die  Beiträge  Englands,  wo  sich  namentlich  der
aus  Stolberg  im  Erzgebirge  gebürtige  Kunsthändler  R.  Ackermann
um  sein  Geburtsland  verdient  machte;  von  den  durch  das  Parlement
  für  die  Kriegsbeschädigten  in  Deutschland  bewilligten  100000
Pfd.  St.  und  aus  Privatsammlungen  kamen  31600  Pfd.  St.
nach  Sachsen;  die  in  Sachsen  selbst  und  in  Deutschland  gemachten
  Sammlungen  trugen  19299  Thlr.  ein.  Die  Commission
schaffte  Vieh,  Getreide  und  andere  erste  Lebensbedürfnisse  herbei
und  vertheilte  sie  theils  unentgeltlich  theils  gegen  mäßige  Bezahlung.
  Den  Kriegsbeschädigten  mußte  Nachsicht  bei  Abtragung
der  Steuern  oder  gänzlicher  Erlaß  derselben  zugesagt  werden,
auch  durften  die  Steuerreste  ganz  in  Cassenbillets  bezahlt  werden;
die  Eingangsabgaben  von  ausländischem  Getreide  und  Schlachtvieh
  wurden  suspendiert,  die  von  Branntwein  herabgesetzt,  für
Anschaffung  von  Brennholz  gesorgt,  der  Wiederaufbau  der
zerstörten  Gebäude  durch  Gewährung  von  Bauholz  aus  den
landesherrlichen  Waldungen  und  von  Brandentschädigung  erleichtert.
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Weiter  wurden  die  zu  Grunde  gerichteten  Straßen  wiederhergestellt,
  das  Sportelwesen  eingeschränkt,  vor  allem  aber,
um  das  Gleichgewicht  zwischen  Einnahme  und  Ausgabe  zu  ermöglichen,
  auf  Erzielung  zahlreicher  Ersparnisse  Bedacht  genommen.
  Die  Hofhaltung  wurde  auf  das  Allernöthigste  eingeschränkt,
  die  Schweizergarde  aufgelöst,  die  Besoldungen  der
Kammerherren  und  Kammerjunker,  die  Gesandtschaften,  das
Oberhofjägermeisteramt  samt  allen  überflüssigen  Jagdgeldern,
Deputaten  u.  s.  w.  eingezogen,  der  Wildstand  vermindert,  die
Jagden,  bei  denen  bis  jetzt  ein  Jahresdeficit  von  35000  Thlrn.
bestanden  hatte,  theils  den  Vasallen  zurückgegeben,  theils  verpachtet
  mit  Ausnahme  der  dresdner  und  moritzburger  Gehege,  in
denen  Repnin  zum  Argerniß  aller  guten  Sachsen  nach  Herzens-16

