Maßregeln  des  Generalgouvernements.  245

Kaufleute  mit  einem  Kapital  von  1  Million  Thlr.  eine  Auswechselungscasse,
  die  mit  einem  etwas  niedrigeren  als  dem  damaligen
  Course  beginnend  die  Cassenbillets  innerhalb  achtzehn
Monaten  unter  monatlicher  Steigerung,  im  Februar  mit  18  Sgr.,
im  Juli  1815  mit  23  Sgr.  3  Pf.  einwechseln  sollte.  Das
Gouvernement  dagegen  gestattete  nicht  nur  fortwährend  die
Cassenbillets  wie  bisher  nach  dem  Nennwerthe  zur  Hälfte  bei
allen  öffentlichen  Abgaben  anzunehmen,  sondern  machte  sich  auch
verbindlich  der  Anstalt  die  nöthigen  Mittel,  soweit  sie  nicht  durch
die  December  1813  eröffnete  Actienanleihe  zu  erlangen,  aus
Staatsfonds  vorzuschießen;  da  nun  der  Erfolg  jener  Anleihe
wirklich  hinter  der  Erwartung  zurückblieb,  so  sah  sich  das
Gouvernement  genöthigt,  der  Anstalt  den  ganzen  noch  übrigen
Ertrag  einer  gegen  Verpfändung  von  Juwelen  von  der  königlich
sächsischen  Regierung  in  Holland  eröffneten  Anleihe,  außerdem
aber  noch  bedeutende  Summen  aus  der  Hauoptcasse  zu  opfern.
Doch  gelang  es  auf  diese  Weise  die  Entwerthung  der  Cassenbillets
  zu  verhüten.  Große  Anstrengungen  kostete  die  Herbeischaffung
  der  Bedürfnisse  für  die  eigens  zur  Bestreitung  der
außerordentlichen  Staatskosten  errichteten  Centralsteuercreditcasse,
deren  Geschäfte  durch  eine  aus  dem  Geheimen  Kriegsrath
Krüger,  Geheimenrath  v.  Schönberg  und  Hofrath  Ferber  bestehende
  Commission  geleitet  wurden.  In  diese  Casse  sollte  die
schon  12.  November  für  den  Umfang  des  Generalgouvernements
ausgeschriebene  und  nach  einer  Art  Einkommensteuerfuß  angelegte
  außerordentliche  Steuer  von  2  Millionen  Thlr.  fließen;
da  diese  jedoch  nicht  ausreichte,  so  mußte  die  Anstalt  durch
Credit  operieren,  wobei  sie  vom  leipziger  Handelsstand  mit
patriotischer  Bereitwilligkeit  unterstützt  wurde.  Als  jedoch  im
Juli  1814  das  Gouvernement,  durch  die  Noth  gedrängt,  die
Beihilfe  des  Handelsstandes  zu  einer  neuen  Anleihe  verlangte
und  diese  nicht  gutwillig  gewährt  wurde,  so  begieng  die  Centralsteuercommission
  die  Übereilung,  sie  erzwingen  zu  wollen,  indem
sie  etwa  zwanzig  der  hartnäckigsten  Renitenten  festnehmen  ließ,
doch  ordnete  Ferber,  der  persönlich  nach  Leipzig  eilte,  schon
nach  wenigen  Tagen  die  sofortige  Zurücknahme  dieser  das