246  Das  fremde  Gouvernement  und  der  wiener  Congreß.

peinlichste  Aufsehen  erregenden  Maßregel  an,  worauf  die
Arrestanten  der  Forderung  des  Gouvernements  freiwillig  nachkamen
  1).  Ueber  dem  Nothwendigen  verlor  jedoch  das  Gouvernement
  auch  das  Nützliche  und  selbst  das  Schöne  nicht  aus
den  Augen.  Auf  den  Kammer=  und  Chatoullengütern  waren
zahlreiche  Kriegsschäden  auszugleichen,  die  Merinoschäfereien
wieder  in  Ordnung  zu  bringen,  mehreren  Fabrikanten  wurden
Vorschüsse  gewährt.  Die  Erwerbung  des  Wernerschen  Mineraliencabinets
  für  die  Bergakademie  zu  Freiberg  wurde  eingeleitet,
die  Bibliothek  durch  Ankäufe  vermehrt,  das  Collegium  medicochirurgicum
  in  eine  medieinisch-chirurgische  Akademie,  das
Cadettenhaus  mit  dem  Pageninstitut  vereinigt  in  eine  Ritterakademie
  verwandelt,  die  Kunstakademie  erweitert,  die  Sammlungen
  dem  Publikum  zugänglicher  gemacht,  gemeinnützigen  Instituten
  Unterstützung  gewährt.  Besondere  Sorgfalt  wendete
Repnin  den  dresdner  Anlagen  zu.  Der  Große  Garten,  dessen
Fasanerie  der  Krieg  zerstört  hatte,  wurde  dem  Publikum  geöffnet,
  den  Erlös  aus  den  Pallisaden,  die  er  nach  Kriegsbrauch
für  sich  beanspruchte,  überwies  er  zum  Bau  der  herrlichen
Freitreppe  am  Brühlschen  Garten  2).

Oberster  Zweck  aber  bei  den  Maßregeln  des  Generalgouvernements
  war  und  blieb  der,  die  Kräfte  des  Landes  für  den
Krieg  gegen  Frankreich  in  Thätigkeit  zu  setzen;  es  säumte  daher
  nicht,  an  die  Reorganisation  des  sächsischen  Heeres  die
Hand  anzulegen.  So  schwierig  für  ein  so  verblutetes  und
ausgesogenes  Land  die  Aufgabe  war,  seine  Streitmacht  fast
ganz  von  neuem  zu  schaffen,  so  wurde  es  doch  der  Opferfreu-1)

  Groß,  Erinnerungen,  S.  138  ff.  —  Noch  30.  März  1815  wurde
eine  neue  Zwangsanleihe  von  2  Millionen  Thalern  zu  Einlösung  der
von  der  Centralsteuercommission  gestellten  Anweisungen  ausgeschrieben,
aber  durch  einen  außerordentlichen  Holzschlag  auf  den  vierten  Theil  vermindert.
  Außerdem  wurden  7.  Januar  und  11.  April  1815  durch  zweie
neue  Ausschreiben  der  Kriegsverwaltungskammer  nach  dem  Centralsteuerfuße
  900000  Thaler  erhoben  und  in  die  sogenannte  Lieferungsäquivalentcasse
  gelegt.

2)  Gretschel-Bülau  III,  642.

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