256  Das  fremde  Gouvernement  und  der  wiener  Congreß.

außerordentlichen  Nachtheil  gebracht  und  die  gemeinsame  Sache
einer  großen  Gefahr  ausgesetzt;  ein  Abweichen  von  Verpflichtungen,
  das  man  sich  einmal  erlaubt  habe,  könne  leicht  ein
zweitesmal  vorkommen;  dies  und  die  Beharrlichkeit,  welche  der-König
  noch  jüngst  in  seinen  Absichten  auf  Polen  gezeigt  habe,
mache  Vorsichtsmaßregeln  für  die  Zukunft  nöthig;  die  Regierung
  des  wiederhergestellten  Königs  gewissermaßen  durch  eine
Commission  der  Mächte  überwachen  zu  lassen,  wäre  für  die
Würde  eines  Souverains  verletzend.  Er  werde  nie  aufhören
sich  für  Sachsen  zu  interessieren;  Sachsen,  verspreche  er,  —  und
diese  Zusicherung  wiederholte  er  mehrmals  —  werde  stets
Sachsen  bleiben,  für  den  Augenblick  aber  sei  es  ihm  nicht
möglich  von  den  einmal  angenommenen  Grundsätzen  abzugehen
und  dem  König  bleibe  vorläufig  nichts  übrig  als  sich  zu  resignieren.“
  1)  Auch  dem  General  v.  Vieth  gab  Alexander  unaufgefordert
  auf  sein  Ehrenwort  die  Verheißung  und  ermächtigte
ihn  dieselbe  seinen  Landsleuten  mitzutheilen,  Sachsens  Integrität
werde  unangetastet  bleiben,  vorausgesetzt,  daß  die  Sachsen  fortführen
  ihre  guten  Gesinnungen  durch  die  That  zu  beweisen.
Indes  die  geflissentliche  Art,  wie  Alexander  die  Frage  wegen
des  Landes  von  der  über  die  Person  des  Königs  trennte,  war
offenbar  für  die  Intentionen  Rußlands  in  Bezug  auf  die
Wiedereinsetzung  des  letzteren  keine  günstige  Vorbedeutung,  jene
Zusicherungen  schienen  nur  darauf  berechnet  die  öffentliche  Meinung
  in  Sachsen  zu  gewinnen,  die  Betheuerungen  seines  Wohlwollens
  für  den  König  als  leere  Phrasen.  Aber  man  suchte
sächsischerseits  die  Gefahr  auf  einer  andern  Seite  als  von  der
sie  in  Wirklichkeit  drohte,  indem  man  bei  dem  Kaiser  Absichten
zu  Gunsten  des  ihm  nahe  verwandten  weimarischen  Hauses
vermuthete;  in  der  Übertragung  des  Oberbefehls  über  das
sächsische  Corps  an  den  Herzog  von  Weimar,  ja  selbst  in  der
Zurückhaltung,  die  dieser  sonst  so  lebhafte  und  mittheilsame
Fürst  in  Frankfurt  beobachtete,  sah  man  eine  Bestätigung  dieses
Verdachtes;  in  Weimar  galt  die  Erhebung  der  ernestinischen

1)  Depesche  Watzdorfs  vom  5.  December.  Dresdn.  Arch.