264  Das  fremde  Gouvernement  und  der  wiener  Congreß.

Leipzig  und  der  Universität  dem  Kaiser  zu  überreichenden  Adressen
strich  das  Generalgouvernement  die  auf  die  Stimmung  des
sächsischen  Volks  gegen  den  König  bezüglichen  Stellen  1).  Trotzdem
  fand  es  das  sächsische  Cabinet  an  der  Zeit  dem  Kaiser
Alexander  ein  Memoire  vorzulegen,  worin  es  auseinandersetzte,
daß  Sachsen  um  den  gegen  die  Alliierten  übernommenen  Verpflichtungen
  nachkommen  zu  können  für  die  ungeheuren  Verluste,
die  es  im  gegenwärtigen  Kriege  erlitten,  eine  gerechte  Entschädigung
  beanspruchen  müsse  und  demgemäß  als  beim  Frieden
mit  Preußen  in  Betracht  zu  ziehende  Punkte  die  folgenden  bezeichnete:
  Annahme  liberalerer  Handelsgrundsätze  zwischen  beiden
Staaten,  genaue  Ausführung  der  Convention  von  Elbing  von
1807  und  freie  Elbschiffahrt,  Rückgabe  der  Kreise  Beeskow
und  Storkow,  auf  die  Sachsen  nie  ausdrücklich  verzichtet  habe,
Berichtigung  der  14  Millionen  Verpflegungskosten  preußischer
Truppen  und  Gefangener  aus  den  Jahren  1805  und  1807,
Wiedererstattung  der  von  preußischen  Commandanten  nach  dem
Waffenstillstand  vom  4.  Juni  gemachten  Regquisitionen  und
Beschlagnahmen,  welche  Forderungen  theilweise  durch  Abtretung
der  preußischen  Enclaven  in  Sachsen  ausgeglichen  werden  könnten,
endlich  Schlichtung  der  zwischen  Preußen  und  dem  Herzogthum

1)  So  aus  dem  von  G.  Hermann  verfaßten  Glückwunsche  der  Studierenden
  die  Strophe:

„  Unum  precamur,  restituas  Patrem,

Reddasque  nobis  heu  nimium  diu

Desideratum,  quem  fideli

Corde  memor  populus  requirit“,
Pölitz  II,  166.  —  Am  25.  Februar  1815  richtete  Repnin,  im  Begriffe
nach  Rußland  zurückzukehren,  einen  ostensiblen  Brief  an  den  Staatsrath
v.  Merian,  um  sich  von  dem  Vorwurfe  zu  reinigen,  als  ob  er  die  Sachsen
über  ihr  künftiges  Schicksal  hintergangen  habe.  Die  Entthronung  des
Königs  sei  von  Alexanders  Seite  keineswegs  ein  Act  der  Feindschaft  und
des  Hasses  sondern  der  politischen  Nothwendigkeit;  er  selbst  habe  stets
das  sächsische  Volk  unterschieden  von  dem  Könige,  welchen  letzteren  er  nie
genannt  habe;  gerade  dieses  sein  Stillschweigen  hätte  beweisen  müssen,
daß  die  Interessen  des  Königs  und  die  des  Volkes  einander  entgegengesetzt
  seien.