266.  Das  fremde  Gouvernement  und  der  wiener  Congreß.

über  den  Verbleib  der  von  dem  Könige  aus  Dresden  mitgenommenen
  Summe  von  über  vier  Millionen  Thalern  Auskunft
  verlangen  müsse,  eine  Angelegenheit,  die  sich  leichter  und
für  den  König  vortheilhafter  ordnen  lassen  werde,  wenn  derselbe
die  mitgenommenen  Staatspapiere  und  Juwelen  der  Disposition
der  verbündeten  Mächte  als  Mittel  zur  Erlangung  der  in
Sachsen  nöthigen  Fonds  überlasse;  es  würde  selbst  auf  der
Herausgabe  jener  Scheine  überhaupt  nicht  bestanden  werden,
falls  der  König  die  zur  Bestreitung  der  Landesbedürfnisse  durchaus
  nöthige  Anleihe  von  2  Millionen  Thalern  selbst  machen
und  die  dadurch  erlangten  Gelder  an  das  Generalgouvernement
abliefern  wolle.  Einsiedel  gab  sofort  hierüber  die  Aufklärung,
daß  der  König  an  baarem  Gelde  nur  50000  Thaler  mit  sich
genommen  habe,  außerdem  Staatspapiere  im  Betrage  von
4,303312  Thalern  behufs  einer  in  den  Niederlanden  zu  effectuierenden
  Anleihe,  die  aber  abgesehen  davon,  daß  sie,  wennschon
der  Hauptcasse  entnommen,  doch  Privateigenthum  des  Königs
seien,  deshalb  nicht  gerechnet  werden  könnten,  weil  sie  augenblicklich
  unverkäuflich  seien.  An  und  für  sich  war  der  König
dem  von  Repnin  vorgeschlagenen  Arangement  nicht  abgeneigt,
aber  es  kam  trotzdem  nicht  zu  Stande,  weil  er  sich  die  Papiere
weder  in  Berlin  noch  in  Leipzig  zu  verpfänden  getraute  aus
Furcht,  daß  man  sich  derselben  dort,  sobald  er  sie  aus  den
Händen  lasse,  bemächtigen  möchte.  Dies  benutzte  Repnin  als
Grund  um  die  bei  der  königlichen  Chatulle  müßig  liegenden
148000  Thaler  mit  Beschlag  zu  belegen  und  zur  Hauptaasse
zu  ziehen;  denn  allerdings  befand  sich  das  Generalgouvernement
selbst  in  der  äußersten  Geldverlegenheit.  Allein  daß  die  Hälfte
der  Abgaben  in  Cassenbillets  angenommen  wurde,  verursachte
für  das  Jahr  1814  einen  Ausfall  von  140000  Thalern  und
eine  baare  Vergütung  des  Aufgeldes  bei  Besoldungen  von
50000  Thalern.  Doch  aber  wies  Stein  den  Fürsten  Repnin
an  dem  Könige  monatlich  10000  Thaler  zu  seinem  Unterhalte
auszuzahlen,  die  von  dem  König  für  die  Prinzen  und  Prinzessinnen
geforderten  Apanagen  dagegen  kürzte  Repnin  sehr  beträchtlich
und  selbst  dann  noch  erfolgten  diese  Zahlungen  mit  größter