Verhandlungen  Einfiedels  mit  Stein  und  Repnin.  267

Unpünktlichkeit.  Gleichzeitig  versagte  er  den  Geheimenräthen
Kohlschütter  und  Fritzsche,  die  der  König  zu  sich  berufen  hatte
um  sich  ihrer  in  seinen  Privatangelegenheiten  zu  bedienen,  den
Urlaub,  da  im  gegenwärtigen  Augenblicke  für  einen  Sachsen  die
einzige  Art  dem  Könige  zu  dienen  die  sei,  wenn  er  seinem
Vaterlande  diene,  er  auch  diejenigen  Männer,  die  mit  den  Regierungsgeschäften
  vertraut  seien,  am  wenigsten  entbehren  könne.
Mit  Nachdruck  beschwerte  sich  Einsiedel  bei  Stein  über  die
Einziehung  der  Besoldungen  der  Hofbediensteten  und  darüber,
daß  dem  Könige,  während  das  Generalgouvernement  auf  Verschönerungen
  und  Festlichkeiten  Summen  verwende,  die  Mittel
vorenthalten  würden,  der  Noth  seiner  Diener  abzuhelfen,  besonders
  aber  darüber,  daß  das  zum  königlichen  Hausfideicommiß
gehörige  Silbergeräthe  unter  dem  Vorgeben,  daß  es  zur  Bewirthung
  vornehmer  Gäste  gebraucht  werde,  vom  Königstein
abgefordert  und  behufs  seiner  Verpfändung  nach  Leipzig  geschafft
worden  war,  wurde  aber  damit  von  Stein  abgewiesen  1).  Auch
Repnin  bedeutete  ihn,  daß  seine  Stellung  ihm  nicht  gestatte
in  Sachsen  einen  anderen  Willen  als  den  der  hohen  Verbündeten
  zu  befolgen.  Was  das  Silbergeräthe  betreffe,  so  habe
er  zwar  dessen  Einschmelzung  zu  hindern  gewußt,  jedoch  ohne
Zurücksetzung  der  Landeswohlfahrt  nicht  anstehen  dürfen  den
Landescredit  durch  die  Verpfändung  dieser  Geräthschaften,  die

1)  Stein  an  Einsiedel,  Frankfurt,  14.  August  1814:  „Ich  gebe  Ew.
Excellenz  zu  erwägen,  daß  die  Eroberung  von  Sachsen  und  die  Entfernung
seines  Königs  das  Resultat  eines  gerechten  Kriegs  der  hohen  verbündeten
Mächte  mit  Sachsen  und  vieler  sehr  blutigen  Schlachten  ist.  Sachsen
gehört  vermöge  des  Eroberungsrechts  den  hohen  verbündeten  Mächten,
und  die  von  ihnen  angeordneten  Behörden  können  weder  die  Einmischung
des  vorigen  Königs  in  die  Verwaltung  dulden  noch  dürfen  sie  dessen
Familienverträge  berücksichtigen.  Ihre  Majestäten  der  Kaiser  von  Österreich
und  der  König  von  Preußen  haben  ebenfalls  ihr  Silber  nach  der  Münze
gesandt  um  ihre  Unterthanen  bei  Zahlung  der  Kriegscontributionen  zu
erleichtern;  in  Sachsen  wird  es  verwendet  um  ein  von  der  ehemaligen
Regierung  selbst  creirtes  Creditpapier  aufrecht  zu  erhalten  und  dem  Lande
einen  empfindlichen  Verlust  vorzubeugen.  Seine  Verwendung  ist  also
ebenso  zweckmäßig  als  gemeinnützig.“  Dr.  Arch.