1814

274  Das  fremde  Gouvernement  und  der  wiener  Congreß.

anstößigen  Stellen  aus  den  Adressen,  unterschrieben  die  ihnen
vorgelegte  Angelobung  fortdauernden  Gehorsams  gegen  die
Alliierten  1),  wogegen  ihnen  Thielmann  nicht  nur  die  Beförderung
  der  Adressen  sondern  auch  das  Unterbleiben  aller  fernern
Maßregeln  zusicherte,  und  entschuldigten  sich  durch  eine  Deputation
  bei  dem  commandierenden  General,  worauf  auch  die
Entfernung  Lecoqs  und  Zezschwitzs  auf  Thielmanns  Verwendung
  unterblieb.  Nur  ließ  Reynier  den  Commandeurs  die
allerhöchste  Mißbilligung  bekannt  machen  und  ihnen  ihre  Abweichung
  vom  militärischen  Gehorsam  nochmals  strengstens
verweisen.  Weitere  Versuche  die  Truppen  durch  Ausstreuung
bedenklicher  Nachrichten  aufzuwiegeln  hatten  keinen  Erfolg.
Dem  säachsischen  Cabinet  schien  jetzt  der  Zeitpunkt  gekommen,
wo  die  Aufmerksamkeit  und  das  Interesse  von  ganz  Europa
für  die  Erhaltung  der  Rechte  des  Königs  in  Anspruch  zu
nehmen  sei.  Es  geschah  dies  durch  eine  im  Juli  1814  allen
europäischen  Mächten  vertraulich  mitgetheilte  Denkschrift  aus
der  Feder  des  Geheimen  Legationsraths  Wendt  2).  Durch  eine
ausführliche  Rechtfertigung  aller  von  der  sächsischen  Regierung
seit  1807  gethanen  Schritte  suchte  dieselbe  folgende  Sätze  zu
begründen:  Durch  sein  Verhalten  als  Souverain  und  Mitglied
des  deutschen  Staatenvereins  hat  sich  der  König  der  Ansprüche
auf  die  Dankbarkeit  seiner  Unterthanen  und  auf  das  Vertrauen
Deutschlands  und  ganz  Europas  nicht  verlustig  gemacht;  er  ist
während  der  Zeit  des  napoleonischen  übergewichts  bloß  dem
Gesetze  des  Stärkeren  gewichen,  ohne  die  ihm  stets  heiligen
Grundsätze  der  Gerechtigkeit  und  Loyalität  zu  verleugnen;  er
ist  unter  den  Rheinbundfürsten  der  erste  gewesen,  der  offene
und  unzweideutige  Schritte  gethan  hat  um  sich  von  dieser  Fessel
loszusagen;  sind  diese  erfolglos  geblieben,  so  liegt  die  Schuld

1)  Gretschel-Bülau  III,  595.

2)  „Exposé  de  la  marche  politique  du  Roi  de  Saxe“;  sie  wurde
in  Nürnberg  mit  stillschweigender  Genehmigung  der  bairischen  Regierung
gedruckt.  Klüber,  Acten  des  Wiener  Congresses  (1817)  VII,  201  ff.  —
Deutsch:  Der  König  von  Sachsen  Friedrich  August  und  sein  Benehmen
in  den  neuesten  Zeiten.  Leipzig  1815.