Federkrieg  für  und  wider  den  König.  277

was  vom  preußischen  und  allgemein  deutschen  Standpunkte  aus
über  diese  Frage  gesagt  wurde,  ist  B.  G.  Niebuhrs  Schrift:
„Preußens  Recht  gegen  den  sächsischen  Hof““.  In  einer  durch  das
Studium  der  Alten,  in  höherem  Maße  noch  durch  tiefen  sittlichen
  Ernst  und  eine  edle  Leidenschaftlichkeit  geadelten  Sprache
bricht  sie  schonungslos  den  Stab  über  die  Politik  des  Königs
Friedrich  August,  der  taub  gegen  alle  Mahnungen  und  vertrauend
  auf  die  Fortdauer  von  Napoleons  Glück  sein  Schicksal
an  diesen  gebunden  und  mit  ihm  gefallen  sei  1),  der  auch
nimmermehr  die  Verantwortlichkeit  für  das,  was  seit  der  Schlacht
bei  Lützen  geschehen,  um  deswillen  ablehnen  dürfe,  weil  es
gezwungenerweise  geschehen,  denn  selbst  dies  zugegeben,  so  sei
es  doch  nur  die  Folge  freier  Entschlüsse  gewesen;  wenn  also
das  sächsische  Volk  die  Trennung  von  seinem  Könige  und  der
Verlust  der  politischen  Individualität  schmerze,  so  möge  es  bedenken,
  daß  die  Schuld  daran  auf  niemanden  anders  als  auf
den  sächsischen  Hof  selbst  falle.

Diese  Erörterungen  in  der  Presse  haben  zwar  zur  Erregung
der  Leidenschaften  sehr  viel,  zur  endlichen  Entscheidung  über
Sachsens  Schicksal  sehr  wenig  beigetragen.  Denn  die  Dinge
hatten  bereits  eine  solche  Wendung  genommen,  daß  es  sich
hierbei  nicht  um  das  bessere  Recht  auf  sächsischer  oder  auf
preußischer  Seite  handelte,  sondern  daß  die  Beantwortung  dieser
Frage  lediglich  noch  von  der  Convenienz  der  Großmächte  abhing,
  deren  Ausspruch  nunmehr  endlich  auf  dem  in  Wien  zusammengetretenen
  Congresse  gefällt  werden  sollte.  Begreiflicherweise
  concentrierte  sich  die  Aufmerksamkeit  aller  Derjenigen,  die
an  dem  Ausgange  dieser  Sache  sei  es  für  oder  gegen  Sachsen

erhielt  aber  den  trocknen  Bescheid,  „daß  der  preußische  Minister  diese
Note  weder  annehmen  noch  officiell  beantworten  könne  und  ihn  ersuchen
müsse  dieselbe  zurückjunehmen“.  Dr.  Arch.

1)  „Es  ist  ein  schimpfliches  Bekenntniß,  unerläßliche  Pflichten  aus
Furcht  versäumt  zu  haben.  —  Der  König  von  Sachsen  mußte  gegen
Napoleon  aufstehen,  weil  es  die  Vernichtung  der  Tyrannei  galt,  er  hatte
Nache  an  Napoleon  zu  nehmen  dafür,  daß  dieser  die  Ehre  seiner  langen
Regierung  durch  die  bayonner  Convention  geschändet  hatte.“  S.  35ff.