280  Das  fremde  Gouvernement  und  der  wiener  Congreß.

den  österreichischen  Generalen  sogar  keine  Selbsttäuschung  ein;
endlich  äußern  die  mit  der  Geschichte  vertrauten  Umgebungen
des  Fürsten  Metternich  mit  aufrichtigem  Bedauern  wenig  Hoffnung
  zu  einem  für  den  König  günstigen  Ausgange  der  Unterbandlung.
  In  Betreff  des  Einflusses  von  Frankreich  und
England,  so  scheint  die  jetzige  Lage  des  ersteren  Staates  wenig
geeignet  dessen  Vorstellungen  Nachdruck  zu  geben,  und  die
Weigerung  des  Lord  Castlereagh  den  General  Watzdorf  zu  sehen
beweist  eine  große  Nachgibigkeit  Englands  für  Rußland  und
Preußen,  so  daß  sich  mit  Grund  von  jenen  zwei  Mächten
wenig  hoffen  läßt.“  1)

Auf  eine  offene  Unterstützung  der  sächsischen  Ansprüche  von
seiten  Osterreichs  war  demnach  wenig  Aussicht.  An  Vertröstungen
ließ  es  Metternich  nicht  fehlen,  zugleich  aber  suchte  er  den  König
von  jedem  selbständigen  Schritte  zurückzuhalten.  „Osterreich",
versicherte  er,  „sei  in  dem  Falle,  Sachsens  Interesse  besser  zu
verfechten  als  dieses  selbst,  das  einzige  dem  Könige  zu  Gebote
stehende  Mittel  bleibe  die  moralische  Kraft  des  passiven  Widerstandes.“
  Aber  ebenso  verwarf  er  Schulenburgs  Vorschlag,
daß  Osterreich,  wenn  es  die  factische  Besitzuahme  Sachsens  nicht
hindern  könne,  wenigstens  im  Verein  mit  irgend  einer  andern
Macht  vor  ganz  Europa  dagegen  protestieren  und  erklären
möge,  daß  es  diese  Maßregel  nie  de  jure  anerkennen  werde  2);
selbst  die  Initiative  zur  Versetzung  des  Königs  in  eine  österreichische
  Stadt  zu  ergreifen  lehnte  er  ab,  da  ein  erst  kürzlich
deshalb  beim  König  von  Preußen  gemachter  Versuch  erfolglos
geblieben  sei,  dagegen  gestattete  er,  daß  man  sich  sächsischerseits
der  österreichischen  Curiere  zwischen  Wien  und  Berlin  bediene.
Auf  seinen  Rath  geschah  es  ferner,  daß  der  König  den  Grafen
Schulenburg  zu  seinem  Bevollmächtigten  beim  Congreß  ernannte,
jedoch  in  der  Weise,  daß  bis  zu  dem  geeigneten  Augenblicke
die  Vollmacht  in  seinen  Händen  schlafen  solle.  Zugleich  wurde

1)  Schulenburg  an  Einsiedel,  21.  August.  Dr.  Arch.  —  Archiv  für
sächs.  Gesch.  I,  94.
2)  Schulenburg  an  Einsiedel,  11.  September.