284  Das  fremde  Gouvernement  und  der  wiener  Congreß.

jedoch  diese  Vergrößerung  als  Entschädigung  für  Abtretungen
an  Rußland  dienen,  so  werde  England  einem  solchen  Arrangement
  niemals  seine  Zustimmung  geben;  unter  Voraussetzung
des  Gegentheils  aber  willigte  er  in  die  Übergabe  der  provisorischen
  Verwaltung  Sachsens  an  Preußen  1).  In  einer  zweiten,
an  den  Kaiser  Alexander  gerichteten  Note  vom  12.  October
bestritt  er  die  rechtliche  Zulässigkeit  der  von  Rußland  beabsichtigten
  Wiederherstellung  Polens  und  stellte  sogar  für  den  Fall,
daß  Alexander  trotzdem  auf  seiner  Forderung  bestehe,  die  Auflösung
  des  Congresses  ohne  Beschluß  in  Aussicht.

Ganz  anderer  Art  war  die  Stellung,  die  Frankreich  zu
diesen  Fragen  einnahm.  Als  Sohn  einer  sächsischen  Prinzessin  2)
empfand  Ludwig  XVIII.  die  Beraubung  des  Königs  von  Sachsen
als  eine  ihm  selbst  und  in  seiner  Person  der  Ehre  Frankreichs
zugefügte  Beleidigung;  nach  ihm  forderte  die  Würde  des  eben
wiederhergestellten  Hauses  Bourbon,  daß  auch  von  dessen  Verwandten
  keiner  irgendwo  angetastet  werde.  Wie  daher  die
Gerechtigkeit  erheische,  daß  in  Neapel  die  Bourbonen  wieder
auf  den  Thron  gesetzt  würden,  so  dürfe  auch  der  König  von
Sachsen  des  seinigen  nicht  beraubt  werden.  Talleyrand,  der
recht  wohl  wußte,  wie  sein  Gebieter  über  ihn  dachte,  hielt  es
für  rathsam  sich  durch  gefälliges  Eingehen  auf  dessen  Lieblingsideen
  in  seiner  Gunst  zu  heben.  Dennoch  würden  diese  Gefühlsanschauungen
  noch  nicht  den  Ausschlag  gegeben  haben,  hätte
nicht  Talleyrands  Scharfblick  gerade  in  der  sächsischen  Angelegenheit
  das  Mittel  entdeckt,  um  Frankreich,  obgleich  es  durch  den
geheimen  Artikel  des  pariser  Friedens  von  der  Verfügung  über
die  herrenlos  gewordenen  Länder  ausdrücklich  ausgeschlossen
war,  aus  seiner  Demüthigung  und  Vereinzelung  herauszureißen
und  wieder  in  den  Rath  der  Großmächte  einzudrängen.  Es
kam  nur  darauf  an,  dadurch,  daß  es  sich  zum  Vertheidiger  des
gefangenen  Königs  aufwarf,  den  in  der  polnisch-sächsischen  Frage

1)  Klüber  VII,  6.  —  v.  Bernhardi,  Geschichte  Rußlands  und
der  europkischen  Politik  I  (1863),  S.  44  ff.
2)  Maria  Josepha's,  einer  Tante  Friedrich  Augusts.