Die  sächsische  Frage  auf  dem  Congreß.  293

Mit  mehr  Zurückhaltung  drückte  sich  eine  Bekanntmachung  des
neuen  preußischen  Generalgouvernements  aus,  „daß  vermöge
einer  zwischen  den  verbündeten  Mächten  getroffenen  Übereinkunft
die  Besetzung  und  Verwaltung  Sachsens  von  Rußland  auf
Preußen  übergegangen  sei“  1).  Die  Ergebnisse  seiner  Verwaltung
  legte  Repnin  in  einer  durch  den  Druck  veröffentlichten
Übersicht  dar,  welche  für  die  Einsicht  und  Thätigkeit,  das  Geschick
  und  das  Wohlwollen  des  russischen  Gouvernements  ein
dauerndes  Denkmal  bildet.  Sein  letzter  öffentlicher  Act  war
die  Verfügung,  daß  fortan  im  Kirchengebete  nicht  mehr  für
den  König  Friedrich  August  und  dessen  Familie  sondern  nur
im  allgemeinen  für  die  Obrigkeit  gebetet  werden  solle.

Allein  während  Preußen  auf  diese  Weise  der  Erfüllung
seiner  Wünsche  um  einen  bedeutenden  Schritt  näher  rückte,  trat
in  Wien  ein  Zwischenfall  ein,  der  alle  bisherigen  Combinationen
verschob  und  für  die  weitere  Gestaltung  der  Dinge  von  entscheidendem
  Einflusse  wurde.  Gereizt  durch  den  Widerstand,
auf  den  seine  polnischen  Pläne  stießen,  hatte  Alexander  am
24.  October  einen  neuen  Versuch  gemacht  Talleyrand  durch
mündliche  überredung  umzustimmen  2).  Er  bestand  darauf,
daß  Sachsen  an  Preußen  gegeben  werde,  er  drohte,  wenn  der
König  von  Sachsen  sich  nicht  füge,  werde  er,  wie  einst  mit
Stanislaus  August  geschehen,  nach  Rußland  gebracht  werden
und  dort  sterben,  er  nannte  ihn  einen  Verräther.  „Sire“,
erwiderte  Talleyrand  mit  Emphase,  „diese  Bezeichnung  kann
nie  auf  einen  König  angewendet  werden  und  es  ist  von  Wichtigkeit,
  daß  sie  niemals  auf  ihn  angewendet  werden  kann“;  er
wies  nach,  daß  der  Kaiser  sein  dem  Könige  von  Preußen  gegebenes
  Wort  auch  ohne  Aufopferung  Sachsens  lösen  könne,
doch  Alexander  blieb  dabei:  „Der  König  von  Preußen  wird
König  von  Preußen  und  Sachsen  wie  ich  Kaiser  von  Rußland
und  König  von  Polen.“  „Die  Gefälligkeit“,  füste  er  schmeichelnd
hinzu,  „die  Frankreich  für  mich  in  diesen  beiden  Punkten  hat,

1)  Klüber  I,  5ff.
2)  d’Haussonrville,  p.  369.