298  Das  fremde  Gouvernement  und  der  wiener  Congreß.

ausdrücklichen  Verwahrung,  daß  sie  der  definitiven  Entscheidung
nie  zum  Präjudiz  gereichen  dürfe;  er  sehe  es  sogar  als  einen
Vortheil  an,  daß  durch  den  Abmarsch  der  russischen  Truppen
aus  Sachsen  der  russische  Einfluß  auf  Deutschland  und  auf
Preußen  insbesondere  vermindert  werde.  Der  König  aber
erließ  eine  vom  4.  November  datierte  Rechtsverwahrung  #),
deren  Vertheilung  an  die  Mitglieder  des  Congresses  jedoch  erst
am  21sten,  nachdem  sie  von  Metternich  und  Talleyrand  gutgeheißen
  worden  war,  erfolgte.  Da  ihre  Veröffentlichung  in
Wien  auf  Hindernisse  stieß,  so  erbot  sich  letzterer  sie  in  den
Moniteur  einrücken  zu  lassen,  doch  kamen  beide  auf  den  Rath
des  Königs  von  Baiern  überein,  daß  das  offizielle  Blatt  ihrer
nur  in  einer  Randbemerkung  zu  Repnins  Rundschreiben  Erwähnung
  thun  solle.  Eine  Beschwerde  Einsiedels  über  die
Veröffentlichung  von  Repnins  Abschiedsrede  in  der  Leipziger
Zeitung  und  über  die  von  demselben  gebrauchte  Bezeichnung
„ehemaliger  König“  verhallte  ganz  ungehört.

Es  war  dem  König  Friedrich  August  mit  der  in  seiner
Rechtsverwahrung  gegebenen  feierlichen  Erklärung,  daß  er  in
die  Abtretung  der  von  seinen  Ahnherren  ererbten  Staaten  niemals
  willigen  und  zur  Annahme  eines  Aquivalents  dafür  sich
unter  keiner  Bedingung  verstehen  werde,  vollkommen  Ernst,  ein
Entschluß,  der,  wie  schon  früher  ein  ähnlicher,  theils  wirklichen
Gewissensbedenken,  theils  aber  auch  der  in  seinem  ganzen
Charakter  liegenden  Hartnäckigkeit  entsprang  2);  selbst  auf  Warschau
  war  er  nur  dann  zu  verzichten  willens,  wenn  er  dafür

1)  Klüber  1,  Heft  2,  S.  1.  Diese  ist  vom  Geheimen  Legationsrath
Wendt  verfaßt,  von  Graf  Einsiedel  mehrfach  verändert.

2)  Friedrich  August  an  Prinz  Anton,  2.  December:  „NMon  refus  de
tout  dédommagement  quelconque  pour  la  Saxe  se  fonde  non  seulement
sur  ce  que  je  ne  saurais  accepter  des  pays  sur  lesquels  je  n’ai  aucun
droit,  mais  principalement  et  uniquement  sur  ce,  du’il  n'y  a  pour  moi
aucun  équivalent  au  monde  pour  notre  patrie  et  sur  ce  due  e'est  pour
nous  un  devoir  sacré,  de  ne  point  renoncer  à  des  sujets  et  à  un  pays,
due  la  Providence  a  confié  à  notre  maison  depuis  des  siècles.“  Archiv

für  sächsische  Geschichte  I,  103.