Preußens  Anerbieten  einer  Entschädigung  am  linken  Rheinufer.  309

linken  Rheinufer  mit  Koblenz,  Bonn  und  Trier  in  einer  Lage,
daß  Preußen  und  Frankreich  einander  nicht  berührten,  wozu
dem  Könige  eine  Stimme  im  obersten  Bundesrathe  eingeräumt
werden  könne;  außerdem  verpflichte  sich  Preußen  Dresden  nicht
zu  befestigen  und  die  Elbschiffahrt  freizugeben.  Was  jedoch  von
Außerungen  des  Kaisers  Franz  verlautete,  klang  für  die  preußischen
  Ansprüche  durchaus  nicht  günstig.  Hatte  er  früher  nur
versichert,  sein  Gewissen  fordere,  daß  der  König  von  Sachsen
einen  Theil  seines  Landes  behalte,  er  wünsche  mit  Preußen  in
gutem  Einvernehmen  zu  stehen,  aber  es  fange  an  ihm  gefährlich
  zu  werden,  so  erklärte  er  jetzt  den  Abgeordneten  der  Reichsritterschaft
  laut:  „Der  König  von  Sachsen  muß  sein  Land
haben,  sonst  schieße  ich,  und  auf  die  Völker  von  Deutschland
kann  ich  zählen.“  Dem  Kaiser  Alexander,  der  sich  auf  den
Widerwillen  des  sächsischen  Volkes  gegen  eine  Theilung  berief,
antwortete  er:  „Ich  verstehe  diese  Doctrin  nicht;  die  meinige
lautet  so:  ein  Fürst  kann  wohl  einen  Theil  seines  Landes  abtreten
  aber  nicht  das  ganze.  Wenn  er  abdankt,  so  geht  sein
Recht  auf  seine  legitimen  Erben  über,  die  weder  er  noch  Europa
desselben  berauben  kann.“  1)

Dieser  hartnäckig  fortgesetzte  Widerstand  brachte  das  preußische
  Cabinet  auf  den  wenig  glücklichen  Gedanken,  ob  sich  nicht
direct  bei  dem  Könige  von  Sachsen  mehr  erlangen  und  dadurch
Osterreich  und  Frankreich  eine  Hauptwaffe  aus  den  Händen
winden  lasse.  In  den  ersten  Tagen  des  Jahres  1815  kam
Oberst  v.  Miltitz  nach  Berlin,  angeblich  in  einer  Mission  des
Generalgouvernements  an  das  Kriegsministerium,  in  Wahrheit
aber  um  den  König  durch  die  Aussicht  auf  gewisse  ihm  und
dem  Lande  eventuell  zu  gewährende  Anerbietungen  gefügiger  zu
machen.  Der  Antrag,  den  er  seinem  Vorgeben  nach  lediglich
aus  eigenem  Antrieb  machte,  der  aber,  wie  er  nicht  undeutlich
durchblicken  ließ,  officiellen  Ursprungs  war,  gieng  dahin,  daß,
wenn  der  König  von  Sachsen  den  ersten  Schritt  thue  um  über
die  Annahme  der  Entschädigung  am  linken  Rheinufer  zu  unter-1)

  Pertz  IV,  264.  —  d’Haussonville,  p.  378.