Verhandlungen  über  die  Theilungslinie.  313

durch  einen  Theil  Sachsens  von  der  Entscheidung  der  Mächte
und  nicht  von  der  Willkür  des  Königs  von  Sachsen  abhängig
zu  machen  sei,  förmlich  zu  Protokoll  gebe,  so  that  er  dies,
9.  Januar,  ohne  Weiteres,  sich  gegen  seine  Verbündeten  damit
entschuldigend,  daß  England  jetzt  noch  nicht  zu  einem  neuen  Kriege
bereit  sei,  und  nöthigte  dadurch  auch  Osterreich  kühneren  Entwürfen
  zu  entsagen.  Die  Verhandlungen,  an  denen  nunmehr
auch  Talleyrand  seit  dem  11.  Januar  Theil  nahm,  betrafen
im  wesentlichen  nur  noch  die  Auffindung  einer  angemessenen
Grenzlinie  zwischen  Preußen  und  Sachsen.  Die  Hauptschwierigkeit
  dabei  verursachten  Torgau  und  Leipzig;  auf  den  Verbleib
des  ersteren  bei  Sachsen  legte  Osterreich  aus  militärischen  Rücksichten
  so  großen  Werth,  daß  es  sich  erbot  die  Hälfte  des
tarnopoler  Kreises  an  Rußland  zu  überlassen,  wenn  dieses
dafür  200000  Seelen  mehr  von  Polen  an  Preußen  geben
wolle.  Da  jedoch  Alexander  hierauf  nicht  eingieng,  auch  Castlereagh,
  der,  im  Begriff  nach  England  zurückzukehren,  dringend
wünschte  dem  Parlamente  ein  befriedigendes  Resultat  seiner
diplomatischen  Mission  vorlegen  zu  können,  Torgau  preisgab,
und  hierauf  Talleyrand  ebenfalls  seine  Hände  in  Unschuld
wusch  1),  so  mußte  Metternich  sich  fügen.  Er  legte  einen  neuen
Entschädigungsentwurf  vor,  nach  welchem  dem  Könige  von
Sachsen  271  □M.  mit  1,300000  Seelen  verbleiben,  Preußen
360  □M.  mit  782249  Seelen  und  damit  außer  der  festen
Elblinie  im  Vergleich  zu  1805  ein  Mehr  von  66000  Unterthanen
  und  durch  Erwerbung  der  gewerbsamsten  Unterthanen
und  der  wichtigsten  Handelsstraßen  eine  Verbesserung  seiner
finanziellen  Lage  erhalten  sollte  2).

Aber  auch  Preußen  hatte  triftige  Gründe  den  Bogen  nicht
zu  überspannen.  Alexander,  anfangs  viel  eifriger  die  Einverleibung
  Sachsens  in  Preußen  zu  betreiben  als  Friedrich
Wilhelm  III.  selbst,  wurde,  seitdem  die  polnische  Sache  für
abgemacht  gelten  konnte,  in  der  Unterstützung  der  preußischen

1)  Anhang,  Nr.  32.
2)  Note  vom  28.  Januar.  Klüber  VII,  83.