Verhandlungen  mit  dem  König  in  Preßburg.  321

Rückkehr  in  Wien  aufsuchte,  fand  er  sie  in  sehr  aufgebrachter
Stimmung,  sie  versicherten  ihm,  diese  Antwort  sei  ihr  Ultimatum,
  sie  fragten  ihn,  wie  man  denken  könne,  daß  Einsiedels
Note  irgend  welchen  Eindruck  auf  sie  machen  werde,  nachdem
sie  selbst  im  Laufe  der  Unterhandlungen  sich  wiederholt  derselben
  und  noch  weit  stärkerer  Gründe  zu  Gunsten  Sachsens
bedient  hätten,  ohne  daß  es  ihnen  gelungen  wäre  ein  anderes
Resultat  zu  erreichen;  sie  drohten,  nunmehr  ohne  weitere  Rücksicht
  auf  den  König  vorzugehen.  Umsonst  beschwor  sie  Schulenburg
  dies  bis  auf  weitere  Eröffnungen  zu  verschieben,  die
Conferenz  der  acht  Congreßmächte  faßte  am  12ten  den  Beschluß:
da  die  fehlende  Zustimmung  des  Königs  von  Sachsen  die  für
die  Sicherung  der  Ruhe  Europas  nöthigen  Maßregeln  nicht
aufhalten  könne,  so  solle  unverzüglich  zum  Vollzug  der  Theilung
verschritten  werden,  der  König  von  Preußen  von  dem  ihm  zufallenden
  Theile  definitiven  Besitz  ergreifen,  der  dem  Könige
von  Sachsen  verbleibende  Theil  einstweilen  dem  preußischen
Gorvernement  unterstellt  bleiben.  Zugleich  gaben  sie  eine  Verwahrung
  gegen  die  in  der  Note  des  Grafen  Einsiedel  befindlichen
  Verschweigungen  und  Wahrheitswidrigkeiten,  insbesondere
gegen  die  Behauptung,  als  ob  es  nicht  vom  Könige  abgehangen
habe  sich  den  Verbündeten  anzuschließen,  zu  Protokoll  1).  Von
Talleyrand  gänzlich  im  Stich  gelassen  wendete  sich  der  König
an  den  Kaiser  Franz  mit  der  Bitte  den  drohenden  Schlag  abzuwenden,
  erhielt  aber  auch  von  diesem,  14.  März,  zur  Antwort,
  „er  könne  ihm  nur  wiederholen,  daß  sein  Wunsch  ihm
zu  dienen  gänzlich  paralysiert  sei,  so  lange  der  König  die  Bedingungen
  nicht  angenommen  habe,  welche  die  Mächte  an  die
Zurückgabe  seines  Königreichs  geknüpft  hätten“.

Obwohl  nun  der  König  den  Ernst  der  Lage  nicht  verkannte,
so  hielt  er  sich  doch  mit  Rücksicht  auf  die  den  Ständen  wegen
der  Integrität  des  Landes  ertheilten  Zusicherungen  verpflichtet,
vor  Fassung  eines  definitiven  Entschlusses  „einige  seiner  Diener

1)  Klüber  VII,  145.
Flathe,  Neuere  Geschichte  Sachsens.  21