322  Das  fremde  Gouvernement  und  der  wiener  Congreß.

und  Stände,  in  deren  Urtheile,  Landeskenntnisse  und  Patriotismus
  er  vorzüglich  Vertrauen  setzte,  sofort  zu  sich  kommen
zu  lassen  und  ihre  Meinung  über  das  wegen  der  Theilung  von
Sachsen  eröffnete  Anverlangen  zu  vernehmen“.  Seine  Wahl
fiel  auf  den  Conferenzminister  Grafen  Hohenthal,  den  Director
der  Commerzdeputation  v.  Gutschmid,  den  Vice-Obersteuer-Director
  v.  Nostitz  und  den  Oberhofrichter  v.  Werthern.  Aber
die  Umstände  drängten.  Wellington  und  Talleyrand  ließen,
21.  März,  den  König  wissen,  es  sei  Gefahr  im  Verzug;  die
öffentliche  Meinung  Europas  werde  sich  bei  längerer  Verzögerung
  zu  seinen  Ungunsten  erklären,  weil  sie  den  Beweggrund
derselben  in  Napoleons  Rückkehr  suchen  werde.  Aber  nichts
schien  im  Stande  die  steife  Förmlichkeit  des  sächsischen  Cabinets
zu  überwinden.  „„So  wenig“,  meldet  Einsiedel  29.  März
aus  Preßburg  an  Schulenburg,  „Se.  Maj.  die  Nachtheile  verkennen,
  welche  bei  der  gegenwärtigen  Lage  der  öffentlichen  Angelegenheiten
  die  Verlängerung  der  provisorischen  Verwaltung
von  Sachsen  zur  Folge  haben  kann,  so  hegt  doch  der  König
die  Hoffnung,  daß  den  Verbündeten  die  Erwägung  nicht  entgehen
  werde,  daß  für  den  allgemeinen  Zweck  von  der  sächsischen
Nation  und  der  Armee  ein  weit  willigerer  und  kräftigerer
Antheil  zu  erwarten  sei,  sobald  für  die  Rückkehr  des  Königs
bessere  Bedingungen  als  die  bis  jetzt  angetragenen  zugestanden
werden.  Daß  dieses  die  Gesinnung  des  größeren  Theils  der
sächsischen  Nation  sei,  läßt  sich  nach  verschiedenen  aus  Sachsen
neuerlich  erhaltenen  Nachrichten  fast  nicht  bezweifeln  und  es
haben  Se.  Maj.  nicht  zu  besorgen,  daß  die  Gründe,  welche
A.  H.  D.  bewogen  haben  bis  jetzt  mit  Ihrer  endlichen  Entschließung
  anzustehen,  werden  verkannt  werden.“  Am  31.  März
faßten  daher  die  Mächte  den  Beschluß,  daß  der  König  in  der
dringendsten  Weise  eingeladen  werden  solle,  einfach  und,  da  das
Provisorium  nicht  verlängert  werden  könne,  möglichst  bald  seine
Zustimmung  zu  den  ihm  mitgetheilten  Artikeln  zu  geben  und
daß  der  König  in  den  Besitz  seiner  Staaten  wieder  eingesetzt
werden  solle  unter  der  doppelten  Bedingung,  daß  er  die  abzutretenden
  Unterthanen,  sowie  auch  die  des  Herzogthums