334  Das  fremde  Gouvernement  und  der  wiener  Congreß.

Grenadiere  weigerten  sich,  nach  einem  anderen  Orte  als  die
Garde  sich  führen  zu  lassen.  Es  hätte  in  Gneisenau's  Macht
gestanden  Gewalt  zu  brauchen,  denn  eine  preußische  Brigade
stand  vor  den  Thoren,  aber  er  wollte  es  nicht  zum  Äußersten
kommen  lassen  und  gestattete  ihnen  den  Abmarsch  nach  Huy,
der  ziemlich  zuchtlos  geschah;  das  Linienregiment  ließ  sich  erst
mit  vieler  Mühe  durch  Zezschwitz  zum  Gehorsam  zurückführen,
alle  aber  zeigten  sich  fest  entschlossen  eine  Theilung  vor  eingegangener
  Einwilligung  des  Königs  nicht  zuzugeben.  Blücher
sprach  in  einem  Tagesbefehle,  3.  Mai,  seine  Entrüstung  über
das  Geschehene  laut  aus,  doch  wurden  auf  Zezschwitz'  Vorstellungen
  am  4ten  die  früheren  Befehle  dahin  gemildert,  daß
statt  einer  förmlichen  Theilung  in  zwei  Brigaden  nur  eine  neue
Formierung  der  Compagnieen  in  sich  statt  finden  solle,  die  denn
auch  in  den  Bivouaks  behutsam  und  mit  Schonung  ausgeführt
wurde;  nur  zwang  das  1.  leichte  Infanterieregiment  seine
Stabsoffiziere,  die  sich  für  den  preußischen  Dienst  erklärt  hatten,
das  Regiment  zu  verlassen.  Das  Gardebataillon  jedoch  mußte
nach  seiner  Ankunft  in  Namur,  von  preußischen  Truppen  umringt,
  am  6.  Mai  die  Waffen  strecken,  den  Offizieren  wurde
in  Anerkennung  ihres  guten  Benehmens  der  Degen  gelassen,
doch  folgten  sie  freiwillig  ihren  Mannschaften;  das  Grenadierbataillon
  wurde  am  bten  bei  Logent,  das  3te  bei  Ralaux  entwaffnet,
  letzteres  mit  Ausnahme  der  pflichttreuen  Compagnie
des  Hauptmanns  Geibler,  die  am  2ten  die  Wache  vor  Blüchers
Hauptquartier  gehabt  hatte.  Diese  ernannte  der  Feldmarschall
zu  seiner  Leibwache  und  ließ  sich  von  ihr  bis  Namur  begleiten,
wo  er  sie  zur  Theilung  entließ.  Das  Grenadierregiment  wurde
aufgelöst,  seine  Fahne  durch  General  v.  Pirch  I.  verbrannt.
General  v.  Borstell,  der  ergriffen  von  Theilnahme  mit  dem
traurigen  Loos  der  Sachsen  sich  geweigert  hatte  die  Verbrennung
  zu  vollziehen,  wurde  vor  ein  Kriegsgericht  gestellt,  seines
Commandos  entsetzt  und  zu  mehrjähriger  Festungsstrafe  verurtheilt.
  Die  meuterischen  Bataillone  wurden  durch  die  Drohung
sie  zu  decimieren  zur  Auslieferung  der  Rädelsführer  gezwungen
und  diese,  sechs  Grenadiere  und  ein  Tambour,  am  nämlichen