Auseinandersetzung  mit  Preußen.  361

Sachsens  wurde  alle  Nachrechnung  niedergeschlagen,  die  gegenseitigen
  Ansprüche  wegen  Truppenverpflegung  aus  den  Jahren
1805,  1806  und  1815  wurden  compensiert,  endlich  machte  sich
Preußen  anheischig,  bis  1829  jährlich  170000  Centner  Salz
zu  festem  Preis  an  Sachsen  zu  liefern.

Diese  Ausgleichung  war  aber  weit  entfernt  eine  Aussöhnung
mit  Preußen  zu  bedeuten.  Die  durch  die  Zerreißung  des  Landes
hervorgerufene  Erbitterung  gieng  durch  alle  Schichten  der  Bevölkerung,
  sie  erhielt  aus  den  höchsten  Kreisen  der  Gesellschaft
und  des  Beamtenthums,  wo  man  den  Argwohn  nicht  los  wurde,
daß  Preußen  noch  immer  auf  eine  Versetzung  des  Königs  von
Sachsen  an  den  Rhein  sinne,  unablässig  neue  Nahrung  und
beruhigte  sich  nur  bei  der  Überzeugung,  daß  der  Zustand  der
Vergewaltigung  nicht  dauern  könne,  das  Unrecht  gesühnt  werden
müsse  1).  Haß  gegen  den  räuberischen  Nachbar  bildete  das
unerläßliche  Kennzeichen  für  den  loyalen  Unterthanen.  Bei  dem
ersten  Besuche,  den  der  König  von  Preußen  dem  sächsischen
Hofe  seit  der  Theilung  machte,  1.  August  1819,  war  diese
gereizte  Stimmung  nahe  daran  in  offene  Kundgebungen  auszubrechen
  und  alle  gute  Sachsen  waren  entzückt  über  Morlachi's
witzigen  Einfall,  das  Tafelconcert  in  Pillnitz  mit  der  Ouverture
zur  Diebischen  Elster  zu  eröffnen.  Es  hat  des  Absterbens  der
Generation  von  1815  und  des  unwiderstehlichen  Einflusses
neuer  Verhältnisse  bedurft,  um  in  Sachsen  einer  vorurtheilsfreieren
  Würdigung  der  Ursachen,  welche  das  Unglück  des  Staates
verschuldet  hatten,  Raum  zu  schaffen.  In  mehr  als  einer
Beziehung  aber  hat  jener  Haß  höchst  verderblich  gewirkt;  er
vorzugsweise  war  die  Ursache,  daß  die  bonapartistische  Gesinnung
sich  so  lange  in  Sachsen  erhielt,  daß  den  höheren  Schichten,  die
bei  der  Unterzeichnung  der  Bundesacte  von  Metternich  dem
Geheimen  Rath  v.  Globig  gegebene  Versicherung,  dem  österreichischen
  Hofe  werde  die  Sache  des  Königs  von  Sachsen  nie
fremd  sein,  stets  im  Ohre  klang  und  daß  sie  sich  gewöhnten

1)  [Eisentreterl,  Geheime  Geschichte  der  Theilung  Sachsens  (1818),
Einleitung.