Verwaltungseinrichtungen.  Staatshaushalt.  369

discher  Basis  beruhende  Einrichtung  im  Jahre  1810  der  Anregung
  des  damaligen  Kreishauptmanns  Grafen  Einsiedel  verdankte,
  jetzt  aber  als  eine  allgemeine  Landesanstalt  gleichmäßig
durchgeführt  und  des  besseren  Zusammenhanges  mit  der  übrigen
Staatsverwaltung  wegen  ebenfalls  den  Kreis=  und  Amtshauptleuten
  untergeordnet  wurde.  Für  diese  behielt  man  zwar  das
Erforderniß  der  Ansässigkeit  im  Kreise  oder  Bezirke  bei,  im
übrigen  wurden  sie  in  reine  Staatsbeamte  umgewandelt  und
bildeten  als  solche  nunmehr  die  Hauptorgane  der  Polizeipflege;
nur  Dresden  und  Leipzig  erhielten  besondere,  halb  städtische,
halb  königliche  Polizeibehörden.  Aber  eine  so  ungewohnte,  fast
in  alle  Zweige  der  Thätigkeit  eingreifende  Befugniß,  wie  sie
hierdurch  den  Kreis=  und  Amtshauptleuten  beigelegt  wurde,
erregte  auf  den  Landtagen  von  1818  und  1821  den  effersüchtigen
  Einspruch  der  größeren  Unterobrigkeiten,  namentlich  wollten
sich  die  schriftsässigen  Städte  die  Aufsicht  jener  Beamten  nicht
gefallen  lassen  und  erreichten  neben  einigen  anderen  Erläuterungen
  wenigstens  so  viel,  daß  ihr  Communalvermögen  in
höchster  Instanz  unter  die  Aufsicht  der  Landesregierung  gestellt
wurde.

Eine  der  ersten  Maßregeln  nach  beendigter  Auseinandersetzung
  mit  Preußen  war  die  Ordnung  des  Staatshauzhaltes,
namentlich,  nachdem  das  Cassenwesen  bereits  1817  eine  veränderte
  Einrichtung  erhalten  hatte,  die  Befestigung  des  Staatscredits
  durch  Wiederaufnahme  der  seit  dem  Kriege  unterbrochenen
  Tilgung  sowohl  der  Steuer=  als  der  Kammerschulden.
Die  5%  Anleihe  von  1811  und  die  700000  Thaler  5  %  Landescommissionsscheine
  wurden  1821  in  4%  Papiere  convertiert
und  zwar  mit  so  vollständigem  Erfolge,  daß  nur  556650  Thaler
baar  zurückgezahlt  zu  werden  brauchten.  1824  war  man  im
Stande  die  Anleihe  von  1807  von  4  Millionen  auf  2,877000
Thaler  zu  reducieren;  die  Cassenbillets  wurden  1820  mit  Hilfe
einer  4%  Anleihe  vermindert  und  an  die  Stelle  der  leipziger
Ausnechselungsanstalt  trat  wieder  die  Hauptauswechselungscasse
zu  Dresden.  Das  directe  Steuersystem  blieb  unverändert,  bei
den  indirecten  Abgaben  wurden  die  Erhebungskosten  vermindert

Flathe,  Neuere  Geschichte  Sachsens.  24