1826

370  Sachsen  von  1815—1833.

und  wenigstens  einzelne  Mißbräuche,  z.  B.  bei  der  Stempelsteuer,
  der  Generalaccise  und  dem  ganz  unzeitgemäßen  Geleite
beseitigt.  Was  die  Peräquationscasse  betraf,  so  wurden,  da  sich
1819  bei  Zusammenstellung  der  Liquidationen  ergab,  daß  die
Vollführung  der  Ausgleichung  bis  zum  Juni  1815  die  die
Kräfte  des  Landes  weit  übersteigende  Summe  von  wenigstens
25  Millionen  Thalern  erfordern  würde,  auf  ständischen  Antrag
alle  fernere  Ansprüche  an  die  Casse  kurzweg  niedergeschlagen.
Für  das  Militärwesen  blieb  oberste  Behörde  die  von  dem
Generalgouvernement  errichtete  Kriegs-Verwaltungskammer,
deren  Vorstand  General  v.  Zeschau,  von  1821  an  J.  A.
v.  Zezschwitz  war;  ersterer  erhielt  auch  1818  an  Stelle  des
hochbejahrten  v.  Cerrini  den  Vortrag  in  Militärcommandosachen
  beim  Könige.  Die  Armee  wurde  neu  formiert  1);  sie
zählte  höchstens  14000  Mann,  für  welche  die  Stände  im  Ordinarium
  jährlich  666666  Thaler,  an  außerordentlichen  Beisteuern
  180000  Thaler  und  außerdem  noch  etwa  ¼  Million
an  Kavalerieverpflegungs-,  Portions=  und  Rationsservisgeldern
bewilligten;  der  Mehraufwand  wurde  von  1816  an  aus  der
französischen  Kriegskostenentschädigung  gedeckt.  Einen  1817  entworfenen
  Plan,  aus  der  Mannschaft  von  18  bis  32  Jahren
eine  Armeereserve  zu  bilden  und  allen  städtischen  Schützencorps
durch  gleichförmige  Gestaltung  eine  militärische  Haltung  zu
geben,  nahm  der  König,  da  die  Stände  denselben  mit  dem
Charakter  und  den  eigenthümlichen  Verhältnissen  des  sächsischen
Volkes  für  unvereinbar  erklärten,  zurück.  Während  dagegen
die  Aushebung  früher  ausschließlich  der  Willkür  der  Gerichtsobrigkeiten
  überlassen,  die  Dienstzeit  ganz  unbestimmt  gewesen
und  erst  1811  die  Recrutierung  bestimmten  Behörden  zugewiesen
worden  war,  setzte  das  Mandat  vom  25.  Februar  1825  die

1)  In  vier  Regimenter  Infanterie,  drei  Bataillone  Schützen,  drei
Kavalerieregimenter,  die  1822  gleiche  Bewaffnung  erhielten,  ein  Regiment
Fußartillerie,  eine  reitende  Artilleriebrigade  und  eine  Sappeurs=  und
Pontoniersabtheilung.  1820  verwandelte  man  das  Grenadierregiment  in
ein  Leibregiment  und  behielt  nur  eine  kleine  Gardedivision  Grenadiere  bei.