Militärwesen.  Wohlfahrtspolizei.  371

Dienstzeit  auf  acht  Jahre  und  die  Ergänzung  des  Heeres  durch
Aushebung  aus  der  zwanzigjährigen  Mannschaft  fest;  dasselbe
gieng  zwar  von  dem  Grundsatze  der  allgemeinen  Wehrpflicht
aus;  da  aber  die  Mannschaften  nach  Maßgabe  ihrer  Entbehrlichkeit
  in  vier  Classen  getheilt  wurden  und  in  der  Regel  die
Aushebung  auf  die  vierte  Classe  beschränkt  bleiben  sollte,  so
wurde  es  dadurch  jedem  einigermaßen  Wohlhabenden  möglich
sich  dem  Militärdienste  zu  entziehen,  zugleich  aber  auch  zu
vielen  Klagen  über  Härte  Anlaß  gegeben.  Das  letztere  widerfuhr
  auch  dem  Militär-Strafgesetzbuche  von  1822,  das  von
den  körperlichen  Strafen  nur  diejenigen  Soldaten  befreite,  die
sich  durch  musterhafte  Aufführung  in  die  erste  Classe  hinaufgedient
  hatten.  Die  Ingenieur=  und  die  Artillerieschule  wurden
1826  zu  einer  Militärakademie  vereinigt,  deren  Zöglingen  im
Verhältniß  zu  denen  des  adeligen  Cadettencorps  je  die  dritte
erledigte  Stelle  zufallen  sollte;  als  Volontairs  wurden  auch
Bürgerliche  im  Cadettenhause  aufgenommen.  Statt  des  an
Preußen  übergegangenen  Soldaten-Knabeninstituts  zu  Annaburg
wurde  1822  ein  ähnliches  zu  Klein-Struppen  bei  Pirna  eröffnet
  theilweise  aus  Geldern,  welche  an  der  von  der  französischen
  Regierung  für  das  sächsische  Occupationscorps  zu  zahlenden
Summe  erspart  worden  waren.

Manche  zweckmäßige  Einrichtungen  wurden  auf  dem  Gebiete
der  Wohlfahrtspolizei,  insbesondere  des  Medicinalwesens  vorgenommen.
  Das  Mandat  von  1819  u.  a.  löste  die  Chirurgie
allmählich  vom  Badergewerbe  ab,  indem  es  die  Erlernung  derselben
  auf  einer  wissenschaftlichen  Anstalt  statt  auf  dem  bisherigen
  handwerksmäßigen  und  zünftigen  Wege  vorschrieb.  Im
Jahre  1824  wurde  das  Sanitätscollegium  aufgehoben  und  statt
dessen  der  Landesregierung  eine  Anzahl  Hof=  und  Medicinalräthe
beigegeben;  die  schon  unter  dem  Generalgouvernement  an  Stelle
des  1813  eingegangenen  Collegium  medico-chirurgicum  provisorisch
  eingerichtete  chirurgisch-medicinische  Akademie  zu  Dresden
wurde  1815  dotiert,  neu  organisiert  und  mit  der  Prüfung  der
Wundärzte,  Apotheker,  Geburtshelfer  und  Hebammen  betraut,

auch  1817  eine  Thierarzneischule  damit  verbunden,  das  Flem-24
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1819