378  Sachsen  von  1815—1833.

der  Stände;  dieselben  erklärten  vielmehr:  „Wie  gewiß  auch
mehrere  Verbesserungen,  vorzüglich  in  der  Repräsentation  gedenklich
  seien,  so  dürfte  doch  über  vieles  der  Ausspruch  der
Erfahrung  abzuwarten  sein,  bevor  Anträge,  welche  eine  gänzliche
Reform  bezweckten,  gethan  werden  möchten.“

Zu  den  vorhandenen  Übelständen  kam  nicht  als  der  geringste
noch  der,  daß  mehr  als  drei  Viertel  aller  Rittergüter  sich  in
den  Händen  von  Besitzern  befanden,  die  als  nicht  zum  achtschildigen
  Adel  gehörig  von  der  Vertretung  auf  den  Landtagen
ganz  ausgeschlossen  waren.  24  dieser  nicht  landtagsfähigen
Rittergutsbesitzer  des  leipziger  Kreises,  wo  das  Mißverhältniß
so  gestiegen  war,  daß  von  den  217  Rittergütern  desselben  auf
dem  Landtage  von  1817  nur  14  vertreten  waren,  richteten
daher  an  den  König  das  Gesuch,  es  möge  die  Landtagsfähigkeit
allen  Rittergutsbesitzern  ohne  Unterschied  der  Geburt  beigelegt,
rücksichtlich  der  Amtsassen  die  bisherige  Einrichtung,  nach  welcher
sie  auf  den  Landtagen  durch  einige  Bevollmächtigte  aus  ihrem
Mittel  concurrierten,  beibehalten  und  für  jeden  Kreis  eine
Anzahl  freigewählter  Abgeordneter  der  Besitzer  schriftsässiger
Rittergüter  festgesetzt  werden.  Einsiedel,  überall  auf  Erhaltung
der  Prärogative  seines  Standes  bedacht,  erachtete  es  für  angemessen,
  diese  Frage  den  Ständen  überhaupt  nicht  vorzulegen.
Da  aber  das  Gesuch  trotzdem  bei  diesen  eingereicht  wurde,  so
sprach  sich  der  enge  Ausschuß  dahin  aus:  die  Zulassung  der
Neuadeligen  und  Bürgerlichen  möge  zwar  als  ein  Recht  nicht
gefordert  werden,  da  sie  aber  aus  sonstigen  Gründen  rathsam
erscheine,  so  möge  man  ihnen  für  jeden  Kreis  in  den  ritterschaftlichen
  Ausschüssen  eine  gewisse  Anzahl  von  Stellen,  im
Ganzen  29,  einräumen,  so  jedoch,  daß  diese  Deputierten  nur
aus  den  Altadeligen  mit  Beibehaltung  der  Ahnenprobe  gewählt

Volksgefühle,  so  heterogen  von  allen  Repräsentationen,  welche  anjetzt  von
den  Nationen  und  Landen  um  uns  her  gewünscht,  von  den  Fürsten  zum
Theil  schon  bewilligt  worden,  daß  wir  unmöglich  aus  Bequemlichkeit  das
alte  Gebäude  unserer  Landstandschaft  nur  immer  zu  stützen  fortfahren
dürfen,  ohne  befürchten  zu  müssen,  daß  es  endlich  von  selbst  einstürze  oder
zur  Unzeit  von  unvorsichtigen  Eiferern  erschüttert  und  umgestürzt  werde.“