Die  Stände.  379

werden  dürften;  als  aber  der  weitere  Ausschuß  dem  noch  hinzufügte,
  es  möge  um  das  Mißverhältniß  etwas  zu  vermindern
und  doch  den  Bürgerlichen  den  Zutritt  zu  verwehren  die  Ahnenprobe
  von  mütterlicher  Seite  erlassen  werden,  so  widersprachen
nicht  nur  die  Städte  sondern  auch,  im  Interesse  der  vielen
heirathslustigen  Fräulein  von  altem  Adel,  der  enge  Ausschuß
und  die  allgemeine  Ritterschaft.  Letztere  beantragte,  daß  mit
Aufhebung  der  Ahnenprobe  alle  adelig  Geborenen  auf  den
Landtagen  erscheinen  und  nur,  wenn  an  einer  als  Minimum
zu  bestimmenden  Anzahl  ritterschaftlicher  Stellen  noch  einige
fehlten,  diese  durch  Nichtadelige  ersetzt  werden  möchten.  Gegen
diesen  Vorschlag  erhoben  sich  jedoch  die  Städte  mit  großem
Nachdruck;  es  heiße  dies  ein  Privilegium  aufheben  um  ein  erweitertes
  an  dessen  Stelle  zu  setzen,  das  die  Scheidewand  zwischen
Adel  und  bürgerlichem  Stande  befestige,  die  Ausschließung  des
letzteren  von  einem  gemeinschaftlichen  Rechte  beabsichtige  und  eine
Herabwürdigung  dieses  Standes  enthalte;  sicherlich  werde  auf
solche  Bedingungen  kein  bürgerlicher  Vasall  auf  dem  Landtage
erscheinen.  Sie  trugen  statt  dessen  darauf  an,  für  den  ritterschaftlichen
  Körper  eine  Anzahl  Stellen  als  Maximum  festzusetzen,
  die  zunächst  von  den  bislang  zum  Erscheinen  Berechtigten
besetzt  werden  möchten,  die  übrigen  aber  mit  aus  allen  übrigen
Besitzern  landtagsfähiger  Güter  Gewählten  zu  besetzen  so,  daß
dadurch  die  Gleichstellung  aller  Rittergutsbesitzer  ohne  Ansehen

des  Standes  wiederhergestellt  werde.  Schroff  standen  sich  Adel

und  Bürgerliche  gegenüber.  Da  eine  Einigung  nicht  zu  erzielen
war,  so  trugen  die  Stände  in  ihrem  am  Tage  vor  dem  Schluß
des  Landtags,  23.  October  1818,  übergebenen  Gutachten  über
die  Verbesserung  der  Landtagsordnung  nicht  bloß  solche  Vorschläge
  vor,  über  die  sich  sämtliche  Curien  vereinigt  hatten,
sondern  auch  diejenigen,  über  welche  keine  Vereinigung  stattgefunden,
  im  allgemeinen  sich  dahin  erklärend,  „daß  sie  sich
darauf  beschränkt  hätten,  mit  möglichster  Erhaltung  der  dermaligen
  Verhältnisse  nur  solche  Verbesserungen  anzudeuten,
welche  sich  durch  die  veränderten  Zeitverhältnisse  als  nöthig
oder  sonst  rathsam  darstellten,  und  so  einen  Versuch  zu  machen,

1818.