382  Sachsen  von  1815—1833.

dem  durch  die  Convention  mit  Preußen  der  Finanzzustand
Sachsens  dem  ganzen  Publikum  vor  Augen  gelegt  sei,  nur  eine
freimüthige  Darstellung  des  Haushalts  dem  Lande  seinen  Credit
sichern  könne;  denn  nachdem  die  meisten  Staaten  bereits  durch
dargelegte  Budgets  ihren  Finanzzustand  der  Offentlichkeit  übergeben
  hätten,  dürfte  es  ein  doppelt  gerechtfertigtes  Mißtrauen
erwecken,  wenn  Sachsen  dem  Publiko  die  Gelegenheit  vorenthalten
  wolle,  sich  Einsicht  in  seinen  Verwaltungsplan  zu  verschaffen;
  weiter  baten  sie  um  Verkürzung  der  Bewilligungsperioden
  auf  vier  Jahre  um  dadurch  eine  Abkürzung  der  Landtage
zu  ermöglichen  und  endlich,  in  der  Überzeugung,  „daß  Modificationen
  und  Zusätze  allein  nicht  ausreichen  würden  den
organischen  Mängeln  der  Landesverfassung  abzuhelfen  und  ein
zweckmäßiges  Ganze  herzustellen",  um  Niedersetzung  einer  aus
königlichen  Räthen  und  ständischen  Mitgliedern  gebildeten  Commission
  zur  Berathung  einer  neuen  Landesverfassung.  Da
jedoch  der  Geheime  Rath  der  Ansicht  war,  daß  der  Staat  bei
der  bisherigen  Verwaltung  des  Staatshaushaltes  sich  eines
Vertrauens  zu  erfreuen  gehabt  habe,  das  nicht  erst  durch
Neuerungen  befestigt  zu  werden  brauche,  wurden  die  beiden  ersten
Anträge  abfällig  beschieden,  16.  December  1820  7),  desgleichen
der  letzte,  2.  Januar  1821,  indem  der  König  wesentliche  Veränderungen
  in  der  durch  lange  Erfahrung  bewährten  Landtagsverfassung
  nicht  für  räthlich  halte  und  die  darin  begründeten
Gerechtsame,  welche  er  landesherrlich  zu  schützen  sich  wiederholt
anheischig  gemacht  habe,  ferner  aufrecht  erhalten  wissen  wolle.
Als  die  Stände  auf  ihren  Anträgen  beharrten,  erfuhren  sie
eine  neue  Zurückweisung,  was  den  Druck  der  Landtagsschriften
betraf,  um  deswillen,  „weil  dieselben  vertrauliche  Vernehmungen

1)  Ein  Beispiel  von  der  damaligen  Scheu  vor  der  Offentlichkeit  bietet
der  Fall,  daß,  als  der  Nürnberger  Correspondent  einige  dürftige  Mittheilungen
  über  die  Landtagsverhandlungen  brachte,  durch  Vernehmung
mit  der  bairischen  Regierung  der  Redacteur  jenes  Blattes  zur  Nennung
des  Einsenders  veranlaßt  und  darauf  gegen  diesen,  einen  Dr.  Bergk  in
Leipzig,  eine  Untersuchung  eingeleitet  und  ihm  das  allerhöchste  Mißlieben
zu  erkennen  gegeben  wurde.