386  Sachsen  von  1815—1833.

nur  den  über  große  Capitalien  verfügenden  Häusern  die  alten
überseeischen  Verbindungen  wieder  anzuknüpfen.  Die  Baumwollenspinnerei,
  die  unter  dem  Continentalsystem  goldene  Tage
gehabt  hatte,  raffte  sich  auf  bis  auch  sie  seit  1825  durch  die
sich  rings  um  Sachsen  erhebenden  Zollschranken  in  große  Bedrängniß
  gebracht  wurde;  verhältnißmäßig  am  besten  ergieng
es  der  Strumpfwirkerei,  die  seit  1828  mit  Einführung  technischer
  Reformen  einen  noch  höheren  Aufschwung  nahm.
A.  Fiedler,  ein  unternehmender  Mann,  der  sich  hauptsächlich
durch  seine  in  Polen  errichteten  Tuchfabriken  ein  kolossales
Vermögen  erworben  hatte,  legte  1828  an  der  großen  Striegis
die  erste  großartige  Streichgarnspinnerei  an.  Die  Handkammgarnspinnerei,
  die  sich  seit  1817  durch  Spinnschulen  befördert
im  Vogtlande  verbreitet  hatte,  wurde  bald  durch  das  Umsichgreifen
  der  Maschinenspinnerei  wieder  eingeschränkt;  der  Spitzenklöppelei
  thaten  die  von  Schönherr  in  Plauen  construierten
Bobbinetmaschinen  Abbruch.  Bei  dem  Stocken  der  großen
Industriezweige  sah  man  sich  überall  nach  Beschäftigung  für  die
nothleidende  Bevölkerung  um;  in  Annaberg  wurde  1827  die
erste  sächsische  Seidenweberei,  in  Chemnitz  eine  Argentanfabrik
begründet,  in  der  Gegend  von  Eibenstock  lehrte  Clara  Nollain
den  Gebrauch  der  Tambouriernadel,  in  den  Müglitzgegenden
gab  die  Strohflechterei  Frauen  und  Kindern  lohnende  Arbeit.
Wie  die  Industrie  so  sank  auch  der  Handel,  was  am  deutlichsten
an  dem  Dahinsiechen  der  leipziger  Messen  und  des  dortigen
Großhandels  sichtbar  wurde.

Es  war  ein  Theil  der  großen  allgemeinen  Krisis,  die  über
das  ganze  einer  nationalen  Handelspolitik  entbehrende  Deutschland
  hereingebrochen  war,  das  ebensoviele  Zollsysteme  wie
souveraine  Bundesstaaten  zählte.  Inmitten  dieser  allgemeinen
Buntscheckigkeit  war  Sachsen  von  den  größeren  Staaten  derjenige,
  der  noch  am  meisten  die  Grundsätze  des  mittelalterlichen
liberum  commercium  festhielt,  wonach  zwar  alle  Handelswaaren
mit  Zöllen  und  Abgaben  belegt  aber  keine  in  Vertrieb  und
Durchfuhr  behindert  wurde,  und  obgleich  seine  Nachbarn  Osterreich,
  Preußen  und  Baiern  schon  längst  zum  Sperrsystem  über-