Industrie  und  Handel.  387

gegangen  waren,  hatte  es  trotzdem  noch  kein  Bedürfniß  gefühlt,
zum  Schutz  seiner  Industrie  und  seines  Ausfuhrhandels  von
diesen  Grundsätzen  sich  weiter  zu  entfernen,  als  es  durch  einige
unerläßliche  Retorsionsmaßregeln  geschah.  Von  Preußen  wurde
das  Sperrsystem  noch  ziemlich  milde  gehandhabt,  österreichischerseits
  war  die  Grenzbewachung  so  nachlässig,  daß  die  ganze
Industrie  der  Oberlausitz  und  ein  großer  Theil  der  erzgebirgischen
  auf  dem  Schmuggelhandel  nach  Österreich  beruhte.  Den
ersten  Anlaß  jedoch,  welcher  die  Augen  darüber  öffnete,  wie
sehr  die  Bundesverfassung  die  Regelung  der  deutschen  Zollverhältnisse
  verabsänmt  habe,  gab  die  Hungersnoth  von  1817:
auch  die  ernsthaftesten  Anstrengungen,  welche  damals  Würtemberg,
  Sachsen  u.  a.  machten  um  den  freien  Verkehr  mit  Lebensbedürfnissen
  zwischen  den  Bundesstaaten  durchzusetzen,  wurden
durch  Osterreichs  und  Baierns  Widerstand  vereitelt  1).

Für  die  Flußschiffahrt  wenigstens  erhoffte  man  von  den
Berathungen  der  statt  sechs  Monate  erst  vier  Jahre  nach  dem
Schluß  des  wiener  Congresses,  18.  Juni  1819,  in  Dresden
eröffneten  Elbschiffahrtscommission  ein  günstiges  Resultat;  allein
die  Eugherzigkeit  Hannovers,  Dänemarks  und  Mecklenburgs
trotzte  den  liberaleren  Bestrebungen  anderer  Uferstaaten  und
die  mit  dem  1.  Januar  1822  ins  Leben  tretende  Elbschiffahrtsacte
  beseitigte  zwar  manchen  Übelstand  und  verminderte  die
Zahl  der  Zollstätten  von  35  auf  14,  die  der  9  sächsischen  auf
5,  bestimmte  aber  einen  Tarif,  der  ganz  im  Widerspruch  mit
den  zu  Wien  angenommenen  Grundsätzen  nur  scheinbar  eine
Herabsetzung,  in  Wirklichkeit  eine  Erhöhung  der  Elbzölle  enthielt).
  Es  war  ein  trauriges  Schauspiel,  die  deutschen  Staaten
unter  einander  einen  Handelskrieg  Aller  gegen  Alle  führen  zu
sehen.  Die  kleinen  Mittel,  mit  denen  sich  in  Sachsen  Regierung
  wie  Bevölkerung  der  Krisis  zu  erwehren  suchten,  erwiesen
sich  selbstverständlich  ganz  machtlos.  Die  in  Dresden,  Leipzig
und  anderwärts  gebildeten  Vereine  gegen  den  Gebrauch  aus-1)

  Ilse  1,  184  ff.  407  ff.
2)  Falke,  Geschichte  des  deutschen  Zollwesens  (1869),  S.  343.
25

1819