388  Sachsen  von  1815—1833.

ländischer  Fabrikate,  die  Bemühungen  des  sächsischen  Hofes,  daß
nicht  bloß  bei  seinen  eigenen  Festen  sondern  auch  denen  anderer
deutscher  Höfe  nur  inländische  Stoffe  geduldet  werden  möchten,
halfen  nicht  mehr  als  die  Vorschüsse  und  Preisaufgaben  zur
Ermunterung  der  Industrie,  oder  die  seit  1824  in  Dresden
jährlich  wiederkehrenden  sehr  dürftigen  Ausstellungen  von  Erzeugnissen
  des  inländischen  Gewerbfleißes,  und  ebenso  wenig
vermochte  die  1827  in  Leipzig  errichtete  Discontocasse  und  der
1829  von  Chemnitz  ausgegangene  Industrieverein,  der  sich  fast
durch  ganz  Sachsen  verzweigte,  das  Übel  an  der  Wurzel  zu
fassen.  Vielmehr  lag  in  den  sächsischen  Zuständen  so  mancherlei,
  was  sein  Emporwuchern  geradezu  unterstützte.  Das  Eingreifen
  des  Staates  in  die  Privatgewerbthätigkeit  theils  durch
wohlmeinende  aber  verkehrte  Maßregeln,  theils  durch  die  Ausübung
  mancher  Regalien,  ein  Abgabensystem,  das  die  inländischen
Erzeugnisse  ebenso  drückte  als  es  die  Einfuhr  der  fremden  begünstigte,
  die  Accise,  welche  eine  Stadt  von  der  andern  absperrte
und  durch  die  stete  Aufforderung  zum  Betrug  höchst  entsittlichend
wirkte,  in  Leipzig  die  1820  eingeführte,  das  Speditionsgeschäft
ruinierende  und  deshalb  1824  herabgesetzte  Handelsabgabe,
ebendaselbst  die  sogenannte  Fixaccise,  bei  deren  Anlegung  und
Abschätzung  die  ärgste  Willkür  herrschte,  das  lästige  und  ganz
sinnlos  gewordene  Geleite,  das  erst  1828  theilweise  aufgehoben
wurde,  endlich  ein  maßloser  Zunftzwang  waren  ebenso  viel
Fesseln,  welche  die  gesunde  Entwicklung  des  industriellen  Verkehrs
  im  Inneren  hinderten.  Noch  1818  schrieb  ein  Reseript
den  Damastwebern  genau  vor,  wie  viel  Baumwolle  sie  verwenden
  dürften;  in  den  erzgebirgischen  Eisenwerken,  die  ihr
Dasein  durch  Bezug  billigeren  Holzes  aus  den  fiscalischen
Waldungen  fristeten,  wachten  die  Behörden  streng,  daß  die
Hammerordnung  von  1666  in  keiner  Weise  verletzt  werde;
keine  Vergrößerung,  nicht  einmal  die  Veränderung  eines  Stabin
  ein  Blechfeuer  oder  umgekehrt  wurde  erlaubt,  Concessionen
zu  neuen  Anlagen,  um  nicht  den  Holzconsum  zu  groß  werden
zu  lassen,  äußerst  selten  und  dann  nur  unter  vielen  Beschränkungen
  ertheilt.  Überall  einschnürender  Zwang,  Mangel  an