390  Sachsen  von  1815—1833.

den  Handwerksgesellen  mit  Ausnahme  der  Maurer,  Zimmerleute
und  Buchdrucker  das  Heirathen  verboten  werde,  weil  sonst  der
Flor  und  Wohlstand  der  Innungen  völlig  zu  Grunde  gerichtet
werden  würde.

Allerdings  stand  es  um  die  Städte  schlimm,  jedenfalls  nicht
besser  als  um  die  durch  Feudallasten  der  verschiedensten  Art
bedrückte  Landbevölkerung;  lange  konnten  sie  die  Nachwehen  der
überstandenen  schweren  Zeit  nicht  verwinden.  Krieg  und  Theuerung
  hatten  die  letzten  Sparpfennige  zahlreicher  Familien  aufgezehrt,
  das  ganze  Leben  war  von  äußerster  Dürftigkeit  und
Armlichkeit.  Mangel  an  Capital  und  Unternehmungsgeist,  eine
kränkelnde  und  durch  verkehrte  Gesetzgebung  gehemmte  Industrie,
ein  durch  Zollschranken  eingezwängter  Handel  ließen  keinen
rechten  Wohlstand  aufkommen.  Dresden  gründete  1820  die
erste  Sparcasse,  es  dauerte  fünf  Jahre,  ehe  Leipzig  mit  der
zweiten  nachfolgte  1).  Je  weniger  damals  die  Bevölkerung  in
der  Offentlichkeit  lebte,  desto  geringer  war  das  Interesse  an
öffentlichen  Dingen.  Erst  die  zur  Tilgung  der  Kriegsschuldenlast
nöthig  gewordene  Erhöhung  der  städtischen  Abgaben  richtete  die
Aufmerksamkeit  der  Bürger  in  stärkerem  Maße  auf  die  Verfassung
  und  Verwaltung  ihrer  Gemeinwesen.  Je  näher  der
Vergleich  mit  der  preußischen  Städteordnung  lag,  desto  greller
trat  die  unzeitgemäße  Stellung  der  sich  selbst  ergänzenden,  mit
dem  Stadtseckel  willkürlich  und  eigennützig  gebahrenden  Magistrate
hervor,  die  mit  der  Zeit  zu  einer  der  Bürgerschaft  nicht  bloß
fremd  sondern  selbst  feindselig  gegenüberstehenden  Familiencoterie
geworden  waren.  Eine  tiefe  Unzufriedenheit  mit  diesen  Zuständen
  wuchs  auf  und  verbreitete  sich  allgemein.  Zwar  der
Stadt  Leipzig  war  1817  eine  Stadt=  und  Communalrepräsentanz
  von  funfzehn  Mitgliedern  verliehen  worden,  diese  blieb
aber,  weil  bloß  berathend  und  gar  nicht  direct  von  der  Bürgerschaft
  gewählt,  ein  bloßes  Schattenspiel  und  erfüllte  den  Zweck
einer  controlierenden  Behörde  in  keiner  Weise;  dagegen  fruchtete

1)  Dresden  zählte  1823  55000,  Leipzig  34000,  Chemnitz  20000,
Zwickau  4200  Einwohner.