Die  Städte.  Der  Hof.  391

die  daselbst  schon  vom  Generalgouvernement  zur  Untersuchung
des  Communalvermögens  niedergesetzte  Commission  so  viel,  daß
das  nach  dem  Kriege  vorhandene  Jahresdeficit  von  60000
Thalern  bis  1820  vollständig  verschwand.  Außerlich  lag  Leipzig,
ungesund  durch  die  Nachbarschaft  fieberhauchender  Sumpfwasser,
hinter  Mauern  und  den  von  Stadtsoldaten  bewachten  Thoren
eingezwängt;  nach  Thorschluß  durften  Wagen  nur  durch  ein
Thor  einpassieren.  Erst  1823  wurde  der  Thorgroschen  aufgehoben,
  nachdem  die  Regierung  gestattet  hatte,  daß  der  Ertrag,
der  leipziger  Lotterie,  die  mit  der  zum  Besten  der  Straf=  und
Versorgungsanstalten  in  Dresden  gespielten  nichts  gemein  hatte,
statt  zur  Stadtschuldentilgung  zur  Deckung  des  dadurch  entstehenden
  Ausfalls  von  12000  Thalern  verwendet  würde,  und
nun  erst  begannen  die  vorstädtischen  Ortlichkeiten  sich  schnell
umzugestalten.

Dresden,  damals  noch  ganz  ohne  nennenswerthen  Handel,
modelte  sich  ganz  nach  dem  Hofe;  auf  diesen  concentrierten  sich
alle  Interessen  der  genügsamen  Residenzbewohner;  ein  Hoftitel
oder  gar  die  Hoffähigkeit  bildete  das  höchste  Ziel  ihres  Ehrgeizes.
  Bei  Hofe  aber  war  Alles  altväterisch  geblieben  bis  auf
die  an  die  Zeit  vor  der  Revolution  erinnernde  Hoftracht.
Obgleich  von  einfachen  Lebensgewohnheiten  und  kein  Freund  des
Prunkes  fand  der  König  eine  Genugthuung  darin,  den  zahlreichen,
  zu  dem  verkleinerten  Lande  außer  Verhältniß  stehenden
Hofstaat  beizubehalten,  und  man  wollte  bemerken,  daß  die
Strenge  der  Etikette,  durch  welche  der  dresdner  Hof  vordem
verrufen  gewesen  war,  nach  dem  Unglück  von  1813  eher  zuals
  abgenommen  habe.  Die  neue  Hofrangordnung  von  1818
nahm  nur  geringe  Rücksicht  auf  das  veränderte  gegenseitige
Verhältniß  der  Stände;  ein  peinlich  strenges  Ceremoniel,  das
nur  während  des  Sommerlagers  in  Pillnitz  zum  Theil  abgelegt
wurde,  schied  den  Hof  durch  eine  unübersteigliche  Schranke  von
der  übrigen  Welt  und,  wo  er  sich,  z.  B.  bei  Tafel  oder  anderen
solennen  Gelegenheiten,  nach  Vorschrift  der  Etikette  öffentlich
zu  zeigen  hatte,  geschah  es  immer  nur  unter  Bewahrung  seiner
Unnahbarkeit.  Nie  sah  man  den  König  zu  Fuße  auf  der  Straße,