396  Sachsen  von  1815—1833.

am  25.  November  zu  Wien  eröffneten  Ministerialconferenzen
geführt  werden.  Diesmal  erschien  Graf  Einsiedel  selbst  neben
seinem  Schwager  Schulenburg,  ließ  sich  aber  später,  sobald  die
Verhandlungen  über  Art.  13  beendigt  waren,  durch  den  Geheimen
  Rath  v.  Globig  vertreten.  Wider  Erwarten  zeigte
jedoch  Sachsen  hier  keineswegs  eine  unbedingte  Gefügigkeit  gegen
Metternichs  Pläne;  es  stellte  vielmehr  die  Ansicht  auf,  daß  es
vor  allem  bei  den  in  den  einzelnen  Bundesstaaten  bestehenden
ständischen  Verfassungen,  selbst  wenn  sie  den  österreichischen  Anforderungen
  nicht  entsprächen,  zu  lassen,  auch  für  die  Staaten,
in  welchen  eine  ständische  Verfassung  erst  noch  gebildet  werden
solle,  eine  allgemeine  Norm  nicht  festzustellen,  im  äußersten
Falle  sich  dabei  auf  Bestimmung  eines  Maximums  der  ständischen
  Gerechtsame  zu  beschränken  sei  und  in  dieser  Hinsicht
den  Ständen  ein  Mehreres  nicht  als  das  Recht  der  Steuerbewilligung,
  der  Beschwerdeführung  und  der  Mitberathung  über
Landesgesetze,  insoweit  es  Zeit  und  Umstände  gestatteten,  zugestanden
  werden  möge.  Sollten  diese  Ansichten  in  Wien  nicht
durchdringen,  so  waren  die  sächsischen  Bevollmächtigten  angewiesen
  darauf  zu  bestehen,  daß  über  diesen  Punkt  nur  zu
Frankfurt  im  Pleno  und  einhellig,  also  nicht  abermals  mit
Beiseiteschiebung  des  Bundestags,  Beschluß  gefaßt  werde  1).
Ebenso  erklärte  sich  Sachsen  gegen  die  von  Österreich  vorgeschlagene
  permanente  Instanz  zu  Sicherung  des  öffentlichen
Rechtszustandes  im  Bunde  und  gegen  die  Eirführung  einer
Executionsordnung  zu  Vollstreckung  der  Bundesbeschlüsse  und
der  Erkenntnisse  jener  Instanz.  Nur  war  es  nicht  Vorliebe
für  das  constitutionelle  Princip,  was  Sachsen  den  Vertheidigern
der  gefährdeten  Verfassungen  beigesellte,  sondern,  wie  bei  den
übrigen  Staaten,  an  deren  Widerstande  Metternichs  Plan
scheiterte,  die  nicht  unbegründete  Furcht  vor  unberechtigten  Eingriffen
  der  Großmächte  in  die  inneren  Rechte  und  Landesangelegenheiten
  der  einzelnen  Bundesstaaten,  aus  der  auch  der
Mißmuth  der  Kleineren  über  das  ihrer  Controle  gänzlich  ent-1)

  Instruction  für  die  sächsischen  Bevollmächtigten  im  Dr.  Arch.