König  Anton.  Katholische  Umtriebe.  423

Fürsten,  um  Aufhören  der  Ketzerei  zu  beten.  Ein  Schrei  der
Entrüstung  über  ein  solches  Unterfangen  gieng  durch  das  ganze
Land.  Eine  Anzahl  dresdner  Bürger  reichte  beim  Stadtrath
eine  sehr  ernste  Vorstellung  mit  der  Bitte  ein,  ihre  Beschwerde
vor  den  Thron  zu  bringen.  Da  die  Behörden  die  Angriffe
der  katholischen  Presse  gegen  die  Protestanten  duldeten,  so
blieben  diese  die  Antwort  nicht  schuldig;  es  entbrannte  ein
heftiger  Broschürenkrieg;  ein  Hirtenbrief  Mauermanns  vom
13.  April  1826  goß  neues  Ol  ins  Feuer  und  Krug  erhob
sofort  gegen  die  darin  enthaltenen  Anmaßungen  laut  seine
Stimme  1);  zuletzt  untersagte  ein  königliches  Rescript  vom
12.  Juli  1826  beiden  Theilen  die  Fortsetzung  der  die  gegenseitige
  Erbitterung  der  Confessionen  erregenden  Polemik;  nichtsdestoweniger
  wurde  kurze  Zeit  darauf  eine  Schmähschrift  gegen
die  Reformationspredigt  des  neustädter  Pastors  Schmaltz,  ohne
Druckort  und  Censur,  in  der  katholischen  Kirche  öffentlich  und
ungehindert  feilgeboten.

Mitten  in  diese  Erhitzung  der  Parteien  fiel  die  Vorlegung
des  Gesetzentwurfs  über  die  katholische  geistliche  Gerichtsbarkeit
und  die  Regulierung  der  gegenseitigen  Verhältnisse  der  katholischen
  und  evangelischen  Glaubensgenossen  an  die  Stände  von
1824,  welcher  die  durch  den  posener  Frieden  begründeten  Gerechtsame
  der  Katholiken  zu  vervollständigen  bezweckte;  die  Stände
jedoch  wiesen  31.  Juli  1824  diesen  Entwurf,  da  er  mit  den
Grundsätzen  wahrer  Religionsparität  völlig  unvereinbar  sei  und
der  katholischen  Kirche  Berechtigungen  einräume,  welche  der
protestantischen  nie  zugestanden  hätten,  zurück  und  beantragten
die  Umarbeitung  und  die  nochmalige  Vorlage  desselben  auf
dem  nächsten  Landtage.  Statt  dessen  veröffentlichte  die  Regierung
  jenen  Entwurf  unter  nur  theilweiser  Berücksichtigung
der  von  den  Ständen  entwickelten  Bedenken  und  ohne  die  erbetene
  nochmalige  Vernehmung  mit  denselben  am  19.  Februar
1827  als  Mandat,  dem  20.  Februar  ein  zweites,  den  Übertritt

1)  Krug,  Die  geistlichen  Umtriebe  und  Umgriffe  im  Königreich  Sachsen
und  dessen  Nachbarschaft,  zuerst  in  Bran's  Minerva  1826.