Katholische  Umtriebe.  Landtag  von  1830.  425

sondern  der  katholischen  Kirche  ein  sehr  fühlbarer  Vorrang  eingeräumt
  sei.  Spuren  von  Proselytenmacherei  und  anderen
unerlaubten  Einwirkungen  katholischer  Geistlicher  waren  nicht
felten  und  erbitterten  um  so  mehr,  je  weniger  sie,  meist  auf
das  Privatzimmer  und  den  Beichtstuhl  beschränkt,  sich  erweisen
ließen  7).
Bei  dieser  allgemeinen,  politischen  wie  kirchlichen  Erregtheit
der  Gemüther  sah  man  der  Ständeversammlung  von  1830
mit  einer  in  Sachsen  noch  nicht  dagewesenen  Spannung  entgegen.
  Am  6.  Januar  wurde  dieselbe  ganz  in  der  alten  Form
eröffnet;  erst  für  die  Zukunft  wurde  den  vier  vorsitzenden
Städten  die  Gewährung  ihrer  seit  1818  vergeblich  wiederholten
  Bitte,  daß  bei  der  Eröffnungs=  und  Schluffeierlichkeit
ihren  Deputirten  gleich  denen  der  beiden  ersten  Curien  der
Eintritt  in  die  Schranken  gestattet  werden  möge,  zugesagt.  Die
ministerielle  Eröffnungsrede  und  die  Landtagsproposition  sprachen
die  Versicherung  des  unveränderten  Bestehens  der  Landesverfassung
  und  der  in  derselben  begründeten  Rechte  aus,  legten  das
erfreuliche  Ergebniß  mehrerer  Verbesserungen  in  der  Verwaltung
  während  der  seit  dem  letzten  Landtage  verstrichenen  sechs
Jahre  dar  und  verhießen  einige  wohlthätige  Einrichtungen,  wie
die  bedingte  Aufhebung  des  Geleites,  Vorbereitungen  zu  Ablösung
  der  Frohnden  und  anderer  grundherrlicher  Gerechtsame,
eine  neue  Gewerbeordnung,  Abhilfe  der  Gebrechen  des  Prozeßganges
  und  Fortsetzung  der  Bearbeitung  des  Strafgesetzbuches.
Die  Bewilligung  wurde  in  der  bisherigen  Höhe  wiederum  auf
sechs  Jahre  gefordert.  Allein  diesmal  trat  auf  dem  Landtage
die  liberale  Opposition  stärker  als  je  hervor,  nur  gieng  sie
weniger  von  den  Städten  aus,  deren  Abgeordnete,  die  ja  nicht
die  Gemeinde  sondern  nur  die  Magistrate  vertraten,  bei  den  allgemein
  gegen  die  Mißstände  in  den  Communalverwaltungen  laut-1)

  Die  amtlichen  Anzeigen  bestätigten  den  den  dresdner  katholischen
Geistlichen  gemachten  Vorwurf  allerdings  nicht,  indem  danach  in  den  Jahren
1827—1832  nur  23  Evangelische  zum  Katholicismus,  dagegen  26  Katholiken
  zum  evangelischen  Glauben  übergetreten  waren.