426  Sachsen  von  1815—  1833.

gewordenen  Angriffen  ein  sehr  lebhaftes  Bedürfniß  fühlten  die
Gunst  der  Regierung  um  jeden  Preis  zu  behaupten,  sondern
sie  hatte  ihren  Sitz  im  Schoße  der  allgemeinen  Ritterschaft,  die
sich  gegen  die  Tyrannei  des  von  dem  Cabinetsminister  beherrschten
  engen  Ausschusses  auflehnte.  So  wie  jedoch  diese
Opposition  den  Kampf  gegen  das  herrschende  System  begann,
mußte  sie  auch  ihrer  eigenen  Unzulänglichkeit,  die  aus  dem
Mangel  eines  bestimmten  Zusammenhanges  mit  dem  Volke,
eines  Stützpunktes  in  der  öffentlichen  Meinung  hervorgieng,
inne  werden  und  darum  die  Reform  der  ständischen  Verfassung
zu  ihrem  Feldgeschrei  machen.  Der  größere  Theil  dieser  aristokratischen
  Liberalen  scharte  sich  um  den  jungen  Albert  von  Carlowitz-Maxen,
  der  die  Hauptforderungen  seiner  Partei,  „mittelbaren
  Einfluß  auf  die  wichtigsten  Angelegenheiten  und  Beschlüsse
des  Staats  durch  ächte  Volksrepräsentanten  und  eine  gleichmäßige
  Vertheilung  der  öffentlichen  Lasten  unter  die  privilegierte
und  nicht  privilegierte  Classe  der  Gesellschaft“",  kürzlich  in  Gestalt
einer  „Adresse  des  sächsischen  Volks  an  seinen  gütigen  und  geliebten
  König  bei  Eröffnung  des  Landtags“  durch  die  Biene  1)
veröffentlicht  hatte;  ein  anderer,  klein  an  Zahl  aber  entschieden
von  den  Anschauungen  des  modernen  Constitutionalismus  ausgehend,
  fand  einen  muthigen  Sprecher  an  dem  Kammerherrn
O.  F.  H.  v.  Watzdorf  auf  Leichnam,  einem  Mann  von  großem
Vermögen  und  unabhängiger  Stellung.  Derselbe  legte  sein
Glaubensbekenntniß  in  einer  Broschüre  „liber  die  Nothwendigkeit
  einer  Veränderung  der  im  Königreich  Sachsen  dermalen  bestehenden
  ständischen  Verfassung“  nieder,  die  er,  da  der  Geheimrath
  ihr  das  imprimatur  versagte  2),  in  Hof  drucken  ließ.

1)  November  1829,  Nr.  46.  Augsb.  Allg.  Zeitung  1829,  Beilage
Nr.  339.  342—344.  „Die  Störung  des  innern  Friedens“,  warnt  er,
„ist  in  allen  Ländern  unvermeidlich,  wo  man  still  stehen  zu  dürfen  glaubt,
während  die  Zeit  mit  Riesenkraft  vorwärtsschreitet  und  gebieterisch  Folgsamkeit
  erheischt.“

2)  „Da  es  mit  den  ihm  als  Vasall  und  Landstand  obliegenden
Pflichten  nicht  vereinbar  sei,  in  öffentlicher  Druckschrift  die  verfassungs-