Landtag  von  1830.  429

holte  1).  v.  Wietersheim  stellte  als  Mitglied  der  Ritterschaft
den  Antrag  auf  Erlassung  einer  allgemeinen  Städteordnung,
da  in  der  altherkömmlichen  städtischen  Verfassung  ein  Haupthinderniß
  für  das  Aufblühen  der  Städte  liege;  ein  anderes
ritterschaftliches  Mitglied  sprach  über  die  Nothwendigkeit  einer
Dorfgemeindeordnung.  Wie  befangen  freilich  die  Auffassung
der  Stände  noch  in  vielen  Stücken  war,  zeigte  sich,  als  die  von
der  Regierung  beantragte  Aufhebung  der  Beschränkung  von
1766,  wonach  Bauernkindern  die  Erlernung  eines  Handwerks
nicht  eher  gestattet  war,  als  bis  sie  vom  14.  Jahre  an  vier
Jahre  lang  bei  der  Landwirthschaft  und  zwei  davon  bei  der
Gerichtsherrschaft  gedient  hatten,  nur  die  Zustimmung  der
beiden  städtischen  Ausschüsse  fand,  von  den  ritterschaftlichen
Curien  und  den  allgemeinen  Städten  dagegen,  von  letzteren
aus  Furcht  vor  Beeinträchtigung  ihrer  Nahrungsquellen,  verworfen
  wurde.

Am  19.  Juni  übergaben  die  Stände  die  Hauptbewilligungsschrift;
  sie  blieben  darin  bei  ihrer  Bitte  um  Vorlegung  einer
Übersicht  über  den  Staatshaushalt  stehen,  indem  sie  dieselbe,
um  dem  Vorwurfe  zu  begegnen,  als  ob  sie  eine  unstatthafte
Erweiterung  der  ständischen  Befugnisse  bezwecke,  ausführlich
begründeten  2),  und  sprachen  die  Bewilligung  nur  auf  drei

1)  Bemerkenswerth  ist  dabei  die  Motivierung:  daß,  selbst  wenn  man
es  für  eine  Zurücksetzung  der  römisch  -katholischen  Kirche  achten  wollte,
ihr  nicht  alle  Befugnisse  beigelegt  zu  sehen,  welche  die  protestantische  Kirche
ausübt,  dieser  vermeintlichen  Imparität  ohne  allen  Nachtheil  für  die
gprotestantische  Kirche  würde  abgeholfen  werden  können,  wenn  auch  die
protestantischen  geistlichen  Behörden  auf  rein  kirchliche  Sachen  zurückgeführt
würden.

2)  „Bei  weitem  zum  kleinsten  Theile  ist  es  das  Unfrige,  was  wir  den
Bedürfnissen  des  Staats  als  Opfer  darbieten.  Es  ist  das  Vermögen,  es
sind  die  Kräfte  des  Volks,  an  dessen  Stelle  wir  die  Bewilligung  der
Mittel  aussprechen,  welche  der  Staat  zu  seiner  Erhaltung  bedarf.  Je
weniger  noch  jetzt  wie  in  der  Vorzeit  die  Abgaben  eine  nur  vorübergehende
Belastung  sind,  je  weniger  ein  blühender  Wohlstand  des  Landes  ihre
Entrichtung  erleichtert,  desto  mehr  verbindet  uns  Pflicht  und  Gewissen,
für  die  möglichste  Schonung  unserer  Mitbürger  zu  thun,  was  irgend  ge-