Jubelfest  der  Augsburgischen  Confession.  431

erstenmale  verrieth  sich  die  öffentliche  Stimmung  bei  dem  Jubelfest
  der  Augsburgischen  Confession  am  25.  Juni  1830.  Durch
die  Keckheit,  mit  der  der  Katholicismus  neuerdings  in  Sachsen
sein  Haupt  erhob,  gewann  dieses  Fest  noch  eine  ganz  besondere
Bedeutung;  es  war  dem  Volke  Herzenssache,  durch  eine  glänzende
  Feier  zu  beweisen,  daß  die  auf  seiner  Liebe  und  wohlbegründeten
  Gerechtsamen  ruhende  protestantische  Kirche  noch
unverletzt  sei.  Um  so  tiefer  beleidigte  es  das  öffentliche  Gefühl,
  daß  in  einigen  und  namentlich  in  den  beiden  größten
Städten  die  Behörden,  sei  es  aus  übertriebener  Angstlichkeit
vor  unliebsamen  Demonstrationen  oder  aus  einer  ebenso  unwürdigen
  als  unverlangten  Rücksicht  auf  den  katholischen  Hof,
das  Fest,  wenn  nicht  geradezu  zu  hemmen,  doch  zu  ignorieren
suchten.  In  Dresden  kam  es  darüber,  daß  das  Rathhaus
unerleuchtet  geblieben  war,  zu  unruhigen  Auftritten,  die  das
Einschreiten  des  Militairs  nöthig  machten.  In  Leipzig  wurde
ein  Aufzug  der  Schulkinder  untersagt,  der  von  den  Studenten
in  Uniform  beabsichtigte,  vom  Rector  genehmigte  Fackelzug
durch  das  Verbot  des  durch  seine  Herrschsucht  und  als  Schleppträger
  Einsiedels  zwiefach  verhaßten  Polizeipräsidenten  v.  Ende
vereitelt,  der  ausdrücklich  deshalb  vom  Landtage  herbeigeeilt
war.  Am  Abend  brach  ein  Tumult  aus,  dem  Polizeipräsidenten
  wurden  die  Fenster  eingeworfen;  die  Polizei,  von  einem
Picket  Truppen  unterstützt,  griff  in  brutaler  Weise  ein  und
das  Unglück  wollte,  daß  ein  ganz  unbetheiligter  Kaufmanns-=diener
  durch  einen  Bajonnetstich  eine  tödliche  Verwundung  erhielt.
  Die  ganze  Bevölkerung  der  Stadt  trug  das  vermeintliche
  Opfer  polizeilicher  Brutalität  in  düsterem  Schweigen  zu
Grabe.  Eine  Bürgeradresse  verlangte  unpartelische  Untersuchung,
  die  Regierung  ordnete  eine  solche  an,  aber  die  Polizei
verweigerte  unter  allerlei  Vorwänden  die  Auslieferung  der
Acten  und  das  Publikum  erfuhr  von  dem  Ergebnisse  nichts;
als  aber  der  Unwille  über  die  Störung  der  Jubelfreude  mehrere
achtbare  Bürger  auf  den  Gedanken  brachte,  einen  Verein  zu
Besprechung  städtischer  Angelegenheiten  zu  stiften,  wurde  der
Einladung  dazu  die  Druckerlaubniß  verweigert.  Solche  Vor-