432  Sachsen  von  1815—1833.

gänge  erzeugten  ein  reizbares  Mißbehagen,  das  nur  des
äußeren  Anlasses  wartete  um  sich  laut  und  offen  zu  bethätigen
  ).

Kurz  darauf  brach  die  Julirevolution  in  Paris  aus;  auf
die  vielfach  erregten  Gemüther  konnte  dieses  Ereigniß  nicht  ohne
tiefen  Eindruck  bleiben;  es  machte  mit  dem  Gedanken  an
Selbsthilfe  vertraut.  Dennoch  war  es  in  Sachsen  nicht
entfernt  in  demselben  Maße  wie  anderwärts  die  Theorie  des
constitutionellen  Liberalismus,  worin  die  herrschende  Unzufriedenheit
  gipfelte;  wie  diese  überhaupt  keine  theoretische  war,
sondern  unmittelbar  sehr  fühlbaren  materiellen  Übelständen
entsprang,  so  richtete  sie  sich  auch  zunächst  gar  nicht  einmal
gegen  die  allgemeinen  sondern  nur  gegen  die  localen  und  persönlichen.
  Aber  einmal  ins  Rollen  gekommen  riß  sie  das  ganze
herrschende  System  mit  sich  fort  und  führte  so  zu  einer  anfangs
  weder  beabsichtigten  noch  geahnten  Umgestaltung  des  gesamten
  Staatswesens.

Ein  Polterabendlärm  in  Leipzig  am  2.  September  und  eine
sich  daraus  entspinnende  Schlägerei  zwischen  Polizeidienern  und
Handwerkern  bildete  den  unscheinbaren  Ausgangspunkt  der
„sächsischen  Revolution“.  Einmal  aufgereizt  zog  der  Haufe,
meist  Lehrlinge,  vor  das  Haus  des  Polizeipräsidenten  v.  Ende,
zertrümmerte  Fenster  und  Straßenlaternen  und  versuchte  die
Wohnung  zu  stürmen,  die  Polizei  wagte  schon  nicht  mehr
ernstlich  einzuschreiten.  Am  nächsten  Abend  wiederholte  sich
begünstigt  durch  die  schadenfrohe  Passivität  der  Bürgerschaft
der  Unfug,  ohne  daß  eine  schnell  herbeigezogene  Abtheilung
von  50  Mann  Kavalerie  ihm  zu  steuern  vermochte.  In
seiner  Noth  berief  der  Magistrat  am  4ten  eine  Anzahl  Bürger
aufs  Rathhaus,  Maßregeln  zur  Wiederherstellung  der  Ordnung
  mit  ihnen  zu  besprechen.  Hier  aber  brach  der  langverhaltene
  Groll  in  den  heftigsten  Vorwürfen  gegen  den  Rath
über  die  Härte  seines  Regiments,  die  Veruntreuung  des  Gemeindevermögens
  hervor,  nur  theilweise  wurde  der  Sturm

1)  Sachsens  Umbildung,  S.  30  fl.  —  K.  v.  Steinbach,  S.  42.