434  Sachfen  von  1815—1833.

regiment  durchzufechten  und  darum  keineswegs  geneigt  die
Waffen  ohne  weiteres  niederzulegen.  Nicht  mit  ausreichender
Vollmacht  versehen  erreichte  die  Commission  die  Beschwichtigung
der  Gemüther  nicht;  besser  gelang  diese  dem  Hof=  und  Justitienrath
  Müller,  der  sie  18.  September  ablöste.  Die  verhaßte
  Polizei  wurde  durch  eine  Sicherheitsdeputation  ersetzt,
was  verletzt  hatte,  zurückgenommen  oder  gemildert  und  der
Strom  des  öffentlichen  Unwillens  in  das  ungefährliche  Bett
von  Beschwerden  und  Petitionen  abgeleitet,  die  sich  fast  ganz
auf  die  Interessen  der  einzelnen  Corporationen  beschränkten,
zu  einem  guten  Theil  von  kläglichen  Standes=  und  Innungsvorurtheilen
  dictiert  waren,  überhaupt  aber  den  Beweis  vervollständigten,
  wie  die  ganzen  leipziger  Unruhen  nichts  als  eine
Stadtrevolution  ohne  jeglichen  politischen  Beigeschmack  gewesen
war.  Aber  allerdings  war  bei  der  engen  Verflechtung  der
städtischen  mit  der  ständischen  Verfassung  eine  Umgestaltung
jener  nicht  denkbar,  ohne  daß  nothwendiger  Weise  auch  diese
davon  betroffen  wurde.

Ganz  in  ähnlicher  Weise  ließ  sich  die  Bewegung  an,  die,
durch  Leipzigs  Vorgang  angeregt,  wenige  Tage  darauf  in
Dresden  zum  Ausbruch  kam;  nur  nahm  sie  hier  dadurch,
daß  sie  mit  der  Auflehnung  des  Geheimen  Raths  gegen  die
Cabinetsregierung  zusammentraf,  einen  für  das  Allgemeine  um
vieles  ernsteren  Charakter  an.  Schon  seit  einiger  Zeit  gieng
die  Partei,  welche  an  Einsiedels  Sturz  arbeitete,  darauf  aus,  daß
dem  Prinzen  Friedrich  noch  bei  Lebzeiten  seines  Oheims  ein
Antheil  an  der  Regierung  eingeräumt  werde.  Geheimerrath
v.  Könneritz  war  der  erste,  der  nach  den  Julitagen  diesen
Wunsch  dem  Grafen  Einsiedel  vortrug;  das  erstemal  zurückgewiesen
  erneuerte  er  ihn  dringender  nach  den  Vorgängen  in
Brüssel,  jedoch  erst  die  Nachricht  von  den  leipziger  Unruhen
erschütterte  die  Sicherheit  des  Cabinetsministers  soweit,  daß  er
den  Antrag  dem  Könige  vorlegte,  der  aber  seine  Genehmigung
verweigerte;  es  wurde  nur  am  9.  September  beschlossen  den
Prinzen  in  Könneritz'  Begleitung  als  Friedens=  und  Ordnungsstifter
  nach  Leipzig  zu  senden.  Allein  die  Reise  unterblieb,  weil