436  Sachsen  von  1815—1833.

des  Tumults  wurden  ergriffen  und  wanderten  auf  den  Königstein.
  Die  sowohl  von  dem  österreichischen  als  dem  preußischen
Gesandten  angebotene  Truppenhilfe  wurde  von  der  Regierung
aus  triftigen  Gründen  abgelehnt.  Am  11ten  machte  die  Commission
  bekannt,  daß  sie  beauftragt  sei,  Wünsche  und  Anträge
über  städtische  Angelegenheiten  anzunehmen,  worauf  am  12ten
Bürgerversammlungen  zu  Erörterung  der  Hauptbeschwerden
zusammentraten,  die  in  der  Altstadt  sieben  Vertrauensmänner
zu  ihren  Wortführern  erwählte.  Tags  darauf  verkündigte  die
Commission,  daß  der  Stadtrath  unter  Verzicht  auf  sein  Privilegium
  keine  Kämmereirechnung  abzulegen  künftig  die  jährlichen
  Rechnungen  über  Einnahmen  und  Ausgaben  den  von  der
Commune  zu  erwählenden  Repräsentanten  zur  Prüfung  und
Genehmigung  vorlegen  werde.

Hätte  die  Aufregung  bloß  in  der  Unzufriedenheit  über  locale
  Mißstände  ihren  Grund  gehabt,  so  wäre  hiermit  ihr  Ziel
erreicht  gewesen.  Aber  sie  erstreckte  sich  weiter.  Zwar  standen
auch  in  den  Petitionen  der  dresdener  Bürgerschaft  die  städtischen
  Beschwerden  obenan,  mehrere  derselben  aber  richteten  sich
auch  auf  die  allgemeinen  Landesangelegenheiten;  namentlich  die
von  dem  Obersteuerprocurator  H.  G.  Eisenstuck,  einem  Manne
des  höchsten  öffentlichen  Vertrauens,  verfaßte  der  Neustadt  forderte
  baldigste  Berufung  der  Stände,  Vorlage  des  Budgets,
Reform  der  ständischen  Vertretung,  Preßfreiheit,  Aufhebung  des
Geleites,  Belebung  der  Industrie,  Ersparungen  im  Staatshaushalte,
  Erledigung  der  kirchlichen  Beschwerden,  Sicherstellung
gegen  das  Einschleichen  der  Jesuiten.  Dazwischen  erhob  sich  in
den  Reihen  der  Bürgergarde  immer  lauter  der  Ruf,  der
König  möge  zu  Gunsten  des  Prinzen  Friedrich  abdanken;  nicht
als  ob  die  sächsische  Gutmüthigkeit  an  eine  gewaltsame  Ent—
thronung  gedacht  hätte,  aber  man  wollte  ihn  in  aller  Ehrerbietung,
  äußerstenfalls  durch  einmüthige  Kundgebung  des  allgemeinen
  Volkswunsches  dahin  bringen,  selbst  aus  Rücksicht  auf
die  Wohlfahrt  des  Landes  diesen  Entschluß  zu  fassen.  Sobald
der  Prinz  von  diesem  Vorhaben  Kunde  erhielt,  ließ  er  den
Geheimenrath  v.  Könneritz  zu  sich  rufen.  „Nimmermehr“,