438  Sachsen  von  1815—1833.

einer  Städteordnung  unverzüglich  ausgearbeitet  werden  sollten.
Bei  der  darauf  folgenden  Illumination  wurden  dem  Prinzen
die  Pferde  ausgespannt.  Das  eben  noch  so  schläfrige  Dresden
schien  wie  umgewandelt;  es  schwelgte  in  dem  Selbstgefühl  eine
Revolution  gemacht  und  siegreich  gemacht  zu  haben  1).  Sehr
übel  wurde  es  daher  aufgenommen,  als  der  nunmehrige  Mitregent
  die  Bürger  zur  Rückkehr  zu  ihren  friedlichen  Geschäften
einlud,  und  eine  Bekanntmachung  der  Commission,  deren  Vorsitz
jetzt  Prinz  Johann  übernommen  hatte,  die  baldige  Beendigung
ihrer  bewaffneten  Dienstleistungen  in  Aussicht  stellte;  man
fürchtete,  die  Bürgerschaft  solle  unmerklich  entwaffnet  werden,
bevor  ihre  Forderungen  erfüllt  seien,  man  verabredete  sich  nicht
auseinanderzugehen.  Aber  die  Zusicherung  des  Mitregenten,
daß  ohne  den  Willen  der  Bürgerschaft  kein  Militär  in  die
Stadt  aufgenommen  werden  solle,  beschwichtigte  die  auftauchende
Widersetzlichkeit  schnell  und  die  Bürgergarde  erbot  sich  freiwillig
zu  gemeinschaftlicher  Dienstleistung  mit  den  Truppen.  „Ich
habe  mich  nicht  getäuscht“,  erwiderte  der  Prinz  herzlich;  „das
Vertrauen,  welches  ich  vom  ersten  Augenblick  in  Sie  setzte,  hat
sich  herrlich  bewährt.  Vertrauen  erweckt  wieder  Vertrauen;
darum  bitte  ich,  vertrauen  Sie  auch  mir.  Ich  glaube  es  zu
verdienen,  mein  Inneres  sagt  es  mir.“  Am  23.  September
wurde  das  Leibregiment  von  der  Bürgergarde  feierlich  eingeholt
  und  theilte  von  nun  an  mit  letzterer  die  Wachen.  Durch
die  Ernennung  des  Prinzen  Johann  zum  Commandanten  sämtlicher
  Communalgarden  des  Landes  wurde  die  Gestaltung
derselben  zu  einem  bleibenden  Institute  ausgesprochen.

Schon  am  18.  September  erfolgte  die  Antwort  der
Commission  auf  die  bei  ihr  eingereichten  Petitionen.  Außer
dem  wiederholten  Versprechen  einer  Städteordnung  und
einer  Erklärung  des  Raths,  über  die  Theilnahme  der  Bürgerschaft
  an  der  Wahl  der  Rathsmitglieder  mit  der  Gemeinde

1)  Tiedge  dichtete  ein  Bürgerlied  nach  der  Melodie  der  Marseillaise;
statt  „Aux  armes,  citoyens!“  lautete  der  Refrain:  „Streut  Blumen
hin!“