440  Sachsen  von  1815—1833.

7.  November  löste  sich  die  außerordentliche  Commission  auf,
die  provisorischen  Gemeinderepräsentanten  traten  in  Wirksamkeit
  und  ließen  sich  vor  allem  die  Untersuchung  der  Communalfinanzen
  angelegen  sein,  die  freilich  arge  Dinge  ans  Licht  brachte.
Die  sehr  nothwendige  Organisation  der  in  der  Eile  allzu  bunt
zusammengerafften  Volksbewaffnung  geschah  durch  das  Regulativ
  vom  29.  November,  nach  welchem  in  36  Städten  eine
Communalgarde  errichtet  wurde  2).

1)  Mit  großem  Mißbehagen  betrachtete  Metternich  den  Sieg  des  Liberalismus
  in  Sachsen;  er  schrieb  darüber  an  den  österreichischen  Gesandten
in  Dresden,  Grafen  Coloredo,  aus  Preßburg,  28.  September  1830:  „Ew.
Hochgeboren  Berichte  bis  zum  20sten  sind  mir  richtig  zugekommen.  Deren
Inhalt  ist  von  der  bedauerlichsten  Art.  Se.  Maj.  der  Kaiser  haben  mir
zur  Pflicht  gemacht,  das  königlich  sächsische  Cabinet  durch  Ew.  Hochgeboren
in  die  volle  Kenntniß  Allerhöchstdero  Gefühle  und  Ansichten  setzen  zu
lassen.  Es  ist  schon  lange  her,  daß  Se.  k.  k.  Maj.  die  Leichtigkeit  zu
bedauern  Ursache  hatte,  mit  welcher  die  dortige  Regierung  dem  Aufkeimen
leidiger  Symptome  der  Bearbeitung  des  Volksgeistes  die  Hand  geboten
hat.  Kein  deutscher  Staat  konnte  ein  besseres,  dem  regierenden  Hause
ergebeneres  Volk  aufweisen  als  das  königlich  sächsische.  Kein  Staat  war
seinerseits  mehr  mit  väterlichen  Regenten  gesegnet  als  eben  dieser  Staat.
Daß  sich  Ereignisse,  wie  die  gegenwärtigen,  ergeben  konnten,  würde  unerklärbar
  sein,  wenn  es  nicht  deutlich  vor  Angen  läge,  daß  die  Regierung
das,  was  vorgieng,  nicht  beachtete,  und  demnach  am  Tage  des  Ausbruchs
völlig  unvorbereitet  war.  Unter  den  Ereignissen  unserer  verhängnißvollen
Zeit  könnten  wir  uns  kaum  eins  denken,  welches  in  seiner  Veranlassung
seichter  und  in  den  Folgen  schwerer  sein  könnte.  Von  jeher  gewöhnt,
das  Königreich  Sachsen,  Regierung  und  Volk,  als  ein  Muster  deutscher
Sitte  zu  betrachten,  wie  ungedeihlich  müssen  uns  nicht  die  Folgen  von
Begebenheiten  erscheinen,  welche  in  Ursprung  und  Form  das  reine  Nachbild
  der  Ereignisse  in  fremden  Staaten  sind,  deren  Geschichte  und  Volksgeist
  so  wesentlich  von  dem  deutsch  -vaterländischen  abweichen?  Welches
Beispiel  liefert  Sachsen  heute  nicht  andern  deutschen  Stämmen?  Se.  Maj.
der  Kaiser  als  erster  Bundesfürft  und  als  Nachbar  können  das  Vorgefallene
  nie  genug  bedauern.  Ich  erfülle  demnach  eine  Pflicht,  indem
ich  Ew.  Hochgeboren  den  Auftrag  ertheile,  sich  über  die  Gefühle  unseres
allerhöchsten  Herrn  gegen  den  königlich  sächsischen  Hof  sowohl  als  gegen
das  Cabinet  rund  und  unumwunden  auszusprechen.  Wenn  Ew.  Hochgeboren
  nicht  früher  Weisungen  erhielten,  so  war  unser  Stillschweigen
nur  die  Folge  der  grenzenlos  anarchtschen  Lage  der  Dinge  zu  Dresden.  In