Aufruhr  vom  17.  April  1831.  441

So  durch  und  durch  morsch  war  das  herrschende  System
gewesen,  daß  es  nur  eines  ganz  leisen  Stoßes  bedurfte  um  es  zum
Fall  zu  bringen;  der  Sieg  der  liberalen  Ideen  war  mit  verhältnißmäßig
  geringfügigen  Opfern  erkämpft  worden.  Die
ersten  unerläßlichen  Straßenexcesse  hatte  der  Pöbel  besorgt;  der
bürgerliche  Mittelstand  duldete  sie  um  die  Allmacht  der  Stadträthe
  zu  stürzen;  schließlich  bemächtigte  sich  die  höchste  Landesbehörde,
  der  Geheime  Rath,  der  Bewegung  um  sie  zum  Sturz
der  Cabinetsregierung  und  als  Ausgangspunkt  der  für  unausweichlich
  erkannten  Neugestaltung  des  Staatswesens  zu  benutzen.
Nur  einmal  noch  versuchten  es  die  rege  gewordenen  revolutionären
  Leidenschaften  den  ruhigen  Gang  der  gesetzlichen  Reform
gewaltsam  zu  unterbrechen.  In  Dresden  hatte  sich,  zunächst
aus  Mitgliedern  der  ehemaligen  Nationalgarde,  deren  Auflösung
  am  4.  December  nicht  ohne  Widersetzlichkeit  vor  sich
gegangen  war,  ein  Bürgerverein  gebildet,  der,  obgleich  ein
Sitz  des  beschränktesten  Zunftgeistes,  unter  der  Leitung  etlicher
phantastischer  Köpfe  als  seinen  Zweck  erklärte,  der  Nationalgarde
  für  die  ihr  am  4.  December  „vor  Europa,  ja  auch  vor
anderen  Welttheilen“  angethanen  Beschimpfung  Genugthuung  zu
verschaffen,  sich  als  politische  Gewalt  zu  gerieren  anfing,  sogar
Bürgerrepräsentanten  vorlud  und  dem  wiederholten  Befehle
der  Auflösung  trotzte.  Winkelpressen  verbreiteten  aufreizende
Anschläge  und  eine  ultrademokratische  Constitution  „wie  sie  das
sächsische  Volk  sich  wünschte“  1);  als  endlich  zwei  Mitglieder
wegen  Verbreitung  aufrührerischer  Schriften  verhaftet  wurden,
brach,  am  17.  April  1831,  der  Aufruhr  aus;  ein  bewaffneter

solchen  Momenten  ist  jeder  Rath  unnütz;  heute,  wo  die  Dinge  entweder
  zur  gänzlichen  Niederlage  der  königlichen  Gewalt  oder  zur  Rückkehr
zur  Ordnung  führen  müssen,  würden  wir  unser  Stillschweigen  als  die
Versäumniß  einer  heiligen  Pflicht  betrachten  müssen.  Se.  Maj.  wollen
und  können  es  nicht  als  möglich  betrachten,  daß  die  königliche  Regierung
sich  Gesetze  durch  einen  aufgeregten  Pöbel  oder  durch  irre  geführte  Bürger
vorschreiben  lasse.“  Portfolio  (1836)  II,  375.

1)  mit  dem  Motto:  „Und  wird  sie  nicht  gewährt,  so  pochen  Wir
mit  dem  Flintenkolben  an.“