Landtag  von  1831.  443

der  älteste  der  Minister,  v.  Nostitz  und  Jänkendorf,  dem  Landtagsmarschall,
  eine  Verfassungsurkunde,  eine  Städteordnung  und
ein  Ablösungsgesetz  samt  der  Erklärung  des  Königs,  daß  er
bereit  sei,  wichtige  Regierungsrechte  freiwillig  den  Beschränkungen
  einer  zeitgemäßen  Verfassung  zu  unterwerfen,  die  freie
Verfügung  über  das  Kammervermögen  und  die  fiscalischen  Einkünfte
  gegen  Festsetzung  einer  Civilliste  und  von  Apanagen  aufzugeben
  und  die  Vereinigung  des  Ertrags  der  Domainen  und
anderer  fiscalischer  Einnahmen  mit  der  Steuercasse  zu  genehmigen;
  zum  Beweis,  daß  die  Höhe  der  geforderten  Civilliste
und  Apanagen  mit  dem  Ertrage  der  Domainen  und  Regalien
im  Verhältniß  stehe,  wurde  den  Ständen  die  so  oft  verweigerte
  Übersicht  des  gesamten  Staatshaushaltes  vorgelegt.  Auch
diesmal  noch  fanden  die  ständischen  Verhandlungen  wesentlich
in  der  alten  Form  statt,  da  zwar  die  drei  städtischen  Abtheilungen
  sich  zu  gemeinschaftlichen  Bergthungen  vereinigten,  die
Ritterschaft  dagegen  auf  eine  solche  Vereinfachung  nicht  eingieng.
Die  Veröffentlichung  der  ständischen  Verhandlungen,  von
den  früheren  Beschränkungen  befreit,  fand  bei  der  Ungenießbarkeit
  des  ständischen  Actenstils  im  Publikum  nicht  die  erwartete
  Theilnahme;  ebenso  ergieng  es  den  neben  den  Landtagsacten
  von  einer  ständischen  Deputation  redigierten  Mittheilungen
über  die  Verhandlungen  des  Landtags,  die  daher  lange  vor
Schluß  des  Landtags  wieder  abbrachen.  So  ermangelte  also
auch  dieser  Landtag  des  lebendigen  Contacts  mit  der  Außenwelt
  und  folgerichtig  trug  das  Werk,  welches  er  zu  Stande
brachte,  von  vornherein  den  Stempel  der  Unfertigkeit.  Wirklich
freisinnig  war  nur  die  Regierung,  von  den  beiden  Ständen,
der  Ritterschaft  und  den  Städten,  war  jeder  nur  liberal
auf  Kosten  des  anderen,  an  ein  gänzliches  Aufgeben  der  ständischen
  Grundlage  der  Verfassung  wurde  von  keiner  Seite  gedacht.


Eine  lange  und  unangenehme  Verhandlung  entspann  sich  über
die  Civilliste  und  die  Apanage;  für  jene  wurde  etwas  über
740000  Thaler,  so  jedoch,  daß  diese  Summe  durch  jährlichen.
Abzug  von  10000  Thalern  bis  auf  640000  Thaler  vermindert