Bundesbeschlüsse  von  1832.  Preußisches  Zollsystem.  453

einzelnen  Regierungen  gelegen  habe.“  Es  geschah  vielleicht  nicht
ohne  Absicht,  daß  die  Regierung  kurz  nach  dem  Bekanntwerden
jener  Beschlüsse,  am  13.  Juli,  eine  gottesdienstliche  Feier  des
Jahrestags  der  Übergabe  der  Verfassungsurkunde  anordnete;
viele  Städte  bezeichneten  die  Feier  des  ersten  Constitutionsfestes
durch  Einführung  der  neuen  Gemeindebehörden.  Die  Censur
wurde  mild  gehandhabt,  nur  gegen  den  Preßverein,  der  sich  in
Plauen  gebildet  hatte,  wurde,  vielleicht  nicht  ganz  freiwillig,  die
Auflösung  verfügt.  Eine  von  Watzdorf  und  Graf  Hohenthal=Püchau
  entworfene  Protestation  gegen  die  Bundesbeschlüsse  fand
nicht  genug  Unterschriften  um  diesem  Schritte  eine  höhere  Bedeutung
  zu  geben.

Nicht  die  verhängnißrolle  Wendung  der  politischen  Angelegenheiten
  am  Bundestage  war  es,  was  die  öffentliche  Sorge
am  meisten  auf  sich  zog;  in  viel  höherem  Maße  wurde  diese
durch  die  dem  Handel  und  der  Industrie  sehr  schmerzlich  fühlbare
  Entwicklung  der  commerziellen  Verhältnisse  erweckt,  die
sich  bereits  seit  einer  Reihe  von  Jahren  außerhalb  des  Bundes,
ja  im  Gegensatz  zu  demselben  zu  vollziehen  angefangen  hatte,
seit  der  Zeit  nämlich,  wo  Preußen,  erkennend,  daß  auf  eine
Besserung  der  allgemeinen  deutschen  Zollverhältnisse  vorläufig
noch  nicht  zu  hoffen  sei,  diese  auf  seinem  eigenen  Gebiete  in
die  Hand  zu  nehmen  und  die  alte  Zoll-,  Durchgangs=  und
Handelsabgaben-Verfassung  durch  ein  allgemeines  und  einfaches
Grenz-Zollsystem  zu  ersetzen  sich  entschlossen  hatte.  Am  9.  Mai
1818  theilte  die  preußische  Regierung  der  sächsischen  den  Entwurf
  ihrer  neuen  Steuerverfassung  mit  um  letztere  zu  den
etwa  dagegen  zu  erhebenden  Vorstellungen  zu  veranlassen;  obgleich
  aber  die  Commerziendeputation  auf  verschiedene  Nachtheile,
welche  das  preußische  System  für  den  Handel  und  die  Industrie
Sachsens  haben  werde,  hinwies,  so  war  man  damals  in  Dresden
  zu  wenig  in  der  Stimmung  sich  mit  Preußen  in  näheren
Verkehr  einzulassen,  um  jener  Aufforderung  Beachtung  zu
schenken.  Um  so  lauter  erschollen  die  Klagen,  als  das  Gesetz
vom  26.  Mai,  durch  welches  Preußen  alle  Zölle  an  die  Außengrenzen
  verlegte,  dem  Prohibitivsystem  entsagte  und  zu  dem