456  Sachsen  von  1815—1833.

Zollerleichterung  für  sächsische  Fabrikate  von  Preußen  zu  erreichen
  sei;  dieses  trug  aber  Bedenken,  ohne  ausreichenden  Grund
an  Sachsen  allein  ein  Zugeständniß  zu  machen,  das  zu  großen
Mißbräuchen  Anlaß  geben  mußte.

Unterdessen  begannen  die  Berathungen,  welche  die  thüringischen
  Staaten  im  December  1822  zu  Arnstadt  über  ihre
Handelsinteressen  gepflogen  hatten,  die  Aufmerksamkeit  der  sächsischen
  Regierung  auf  sich  zu  ziehen;  indeß  ihre  Geneigtheit,
mit  ihnen  wegen  Herstellung  gemeinschaftlicher  Handels=  und
Zolleinrichtungen  in  Unterhandlung  zu  treten,  fand  anfänglich
keine  Erwiderung.  Der  gothaische  Minister  v.  d.  Beck  erklärte
  dem  sächsischen  Gesandten  unverhohlen,  man  werde  so
lange  als  nur  möglich  den  Beitritt  zu  dem  preußischen  System
zu  vermeiden  suchen,  da  es  höchst  verhaßt  sei,  schließlich  werde
aber  doch  nichts  anderes  übrig  bleiben,  und  so  lieferten  diese
Unterhandlungen  in  den  nächsten  Jahren  kein  Ergebniß.  Da
erfolgte  18.  Januar  1828  der  Abschluß  des  bairisch-würtembergischen
  Zollvereins,  für  Sachsen  ein  überaus  folgenschweres
Ereigniß.  Denn  bei  der  Möglichkeit,  ja  Wahrscheinlichkeit,  daß
nunmehr  die  dazwischenliegenden  kleineren  Staaten  nicht  umhin
können  würden,  sich  dem  einen  oder  dem  anderen  der  beiden
großen  Vereine  anzuschließen,  sah  es  sich  der  Gefahr  ausgesetzt
in  eine  völlig  isolierte  Lage  zu  gerathen  und  den  einzigen  seiner
Industrie  noch  offenen  Absatzweg  samt  der  Ausfuhr  zum  Meere
sich  verschlossen  zu  sehen.  Um  dem  vorzubeugen,  um  zwischen
dem  südlichen  Vereine  und  dem  preußischen  Systeme  ein
Mittelglied  einzuschieben,  das  deren  Vereinigung  hinderte  und
die  bisherige  Zerrissenheit  der  von  Furcht  vor  der  ihnen  drohenden
  Abhängigkeit  von  Preußen  erfüllten  kleineren  Staaten
in  eine  gewisse  einige  Dauer  versprechende  Form  zu  bringen,
wurde  am  26.  März  1828  zwischen  Sachsen  und  den  ernestinischen
  Staaten  zu  Oberschönau  eine  Punktation  unterzeichnet,
welche  die  Gleichstellung  ihrer  Unterthanen  rücksichtlich  der  Einführung
  und  des  Verkaufs  ihrer  Erzeugnisse  als  Hauptprincip
festsetzte.  Das  durch  seine  geographische  Lage  besonders  wichtige
  Kurhessen  wurde  sogleich  zum  Beitritt  eingeladen  aber  auch