Mitteldeutscher  Handelsverein.  457

von  anderer  Seite  auf  das  Eifrigste  umworben.  Schon  stand
der  Kurfürst  im  Begriff  mit  Baiern  abzuschließen,  als  der
sächsische  Bundestagsgesandte  v.  Lindenau  nach  Kassel  eilte  und
ihn  dahin  brachte,  sich  vorerst  weder  für  Preußen  noch  für
Baiern  zu  erklären.  Gleich  günstigen  Erfolg  hatte  Lindenan
in  Braunschweig,  auch  Nassau,  Hannover,  Bremen  und  Frankfurt
  schlossen  sich  dem  Einverständnisse  Sachsens  und  der  thüringischen
  Staaten  an.  Am  21.  Mai  1828  verpflichteten  sich
diese  durch  eine  Präliminarconvention  zu  Frankfurt,  während
der  nächsten  drei  Jahre  einseitig  weder  einem  Zollverbande  beizutreten,
  noch  die  in  ihren  Ländern  bestehenden  Transitabgaben
zu  erhöhen,  zu  weiteren  Berathungen  aber  eine  neue  Zusammenkunft
  in  Kassel  zu  beschicken.

Am  18.  August  wurden  diese  unter  Vorsitz  des  kböniglich
sächsischen  Ministers  v.  Carlowitz  eröffnet;  dessen  Bemühungen
stießen  aber  von  vornherein,  wie  er  selbst  klagte,  auf  so  viel
„Unentschlossenheit,  Furcht,  Wankelmuth  und  Habsucht,  sogar
auf  Gleichgiltigkeit  gegen  ein  politisches  Interesse,  wo  ein  augenblicklicher
  Geldgewinn  vorschwebte,  auf  so  entschiedene  Vorliebe
für  das  preußische  oder  bairische  Zollsystem  und  so  kräftige
Einwirkung  von  außen“  1),  daß  der  am  24.  September  1828
unterzeichnete  Vertrag,  durch  welchen  der  Mitteldeutsche  Handelsverein
  zunächst  bis  zum  31.  December  1834  geschlossen  wurde,
außer  den  Bestimmungen  der  frankfurter  Präliminarien,  einer
Verpflichtung  zum  Bau  mehrerer  Straßen  und  einigen  Erleichterungen
  des  Verkehrs  mit  Lebensmitteln  kaum  irgend  eine
Festsetzung  von  allgemeiner  Bedeutung  enthielt,  vielmehr  den
einzelnen  Mitgliedern  ausdrücklich  ihre  bisherige  Zollorganisation,
  zu  deren  Abänderung  keines  sich  gutwillig  verstand,
beließ  und  überhaupt  sich  bloß  negativ  gestaltete;  von  Zeit  zu
Zeit  sollten  Berathungen  über  Fortbildung  des  Vereins  gehalten
  werden,  die  königlich  sächsische  Regierung  alle  darauf
bezüglichen  Anträge  in  Empfang  nehmen  und  den  Übrigen  mittheilen,
  auch  das  Original  der  Vertragsurkunde  im  dresdener

1)  Archiv  für  die  sächs.  Gesch.  I,  163.