460  Sachsen  von  1815—1833.

die  Scheu,  das  einmal  unternommene  Werk  so  schnell  wieder
preiszugeben  und  die  Bedenken  gegen  eine  Umgestaltung  der
ganzen  Steuerverfassung  hielten  sie  davon  zurück  das  Entgegenkommen
  Preußens  zu  erwidern  sondern  ganz  wesentlich  auch  die
getheilte  Stimmung  der  eigenen  Bevölkerung.  Zwei  polare
Interessen  standen  sich  in  Sachsen  entgegen;  der  Handelsstand
und  dessen  Mittelpunkt,  der  leipziger  Meßverkehr,  auf  welche
die  bisherige  sächsische  Zollgesetzgebung  fast  ausschließlich  berechnet
war,  widerstrebten  dem  preußischen  Schutzzollsystem  aufs  heftigste
  und  wurde  darin  von  der  politischen  Antipathie  gegen
das  reactionäre  Preußen  unterstützt;  die  Industrie,  die  während
der  letzten  Jahrzehnte  mühsam  mit  einer  Menge  feindseliger
Einflüsse  gerungen  hatte  und  bei  Fortdauer  des  gegenwärtigen
Zustandes  ihren  wachsenden  Verfall  vor  Augen  sah,  schmachtete
nach  dem  Schutz  gegen  die  englische  Concurrenz,  den  die  Annahme
  des  preußischen  Tarifs  verhieß,  und  nach  der  Wiedereröffnung
  des  deutschen  Marktes,  der  bisher  drei  Viertheile  der
sächsischen  Gewerbe  ernährt  hatte.  Die  Regierung  wußte  nicht,
wie  diesen  Gegensatz  versshnen.  Aber  die  Verkehrsverhältnisse
an  der  preußischen  Grenze  wurden  immer  unerträglicher,  der
Mitteldeutsche  Verein  immer  unzuverlässiger.  Die  Fahnenflucht
riß  ein.  Sachsen-Weimar  machte  den  Vorbehalt  seines  Rücktritts,
  die  Reußen  schlossen  9.  December  1829  einen  Vertrag
mit  Preußen  wegen  ihres  eventuellen  Beitritts  zum  nördlichen
oder  südlichen  Zollverein,  Sachsen-Koburg  und  Meiningen  desgleichen.
  Dieser  Abfall  der  thüringischen  Staaten,  der  Sachsen
auch  noch  das  letzte  offen  gebliebene  Durchgangsgebiet  verschloß,
verbot  länger  zu  zögern.  Im  August  1830  erklärte  die  Regierung
  an  Preußen  und  Baiern,  daß  sie  bereit  sei  ihr  bisheriges
  System  fallen  zu  lassen  und  einer  allgemeinen  Zollund
  Handelsvereinigung  nach  den  Principien  jener  Staaten,
sobald  dieselbe  nur  Gleichheit  der  Rechte  zur  Basis  habe,  beizutreten.
  In  einer  Berathung  der  Commerziendeputation  am
6.  December,  zu  welcher  auch  acht  Fabrikanten  und  sechs  Kaufleute
  zugezogen  waren,  wurde  der  Anschluß  an  das  preußische
Zollsystem  für  die  meisten  Zweige  der  sächsischen  Industrie  als