Verhandlungen  über  den  Zollverein.  463

einer  nach  Berlin  berufenen  Deputation  der  leipziger  Kaufleute
versicherte,  obgleich  zu  einer  Ausgleichung  der  sächsischen  Interessen
  gern  bereit,  doch  im  gegenwärtigen  Augenblicke  gegenüber
den  lauten  Ansprüchen  eines  Theils  seiner  Fabrikanten  und
namentlich  Frankfurts  a.  O.  außer  Stande  zu  durchgreifenden
Maßregeln  die  Hand  zu  bieten.  Der  letztere  Punkt,  die  Behandlung
  der  Meßplätze,  von  beiden  Seiten  mit  der  ganzen
Kraft  tiefgewurzelten  Vorurtheils  festgehalten,  blieb  nach  wie
vor  der  Hauptstein  des  Anstoßes,  der  allein  die  Verhandlungen
um  ein  volles  Jahr  aufhielt,  und  an  dem  allerdings  Sachsen
noch  ein  viel  höheres  Interesse  als  Preußen  hatte,  da  Leipzig
mehr  als  den  vierten  Theil  zu  den  indirecten  Staatseinkünften  beitrug.
  Ein  zweiter  von  Wietersheim  herrührender  Entwurf,  wonach
die  Eingangszölle  für  gemeinsame  Rechnung  und  gemeinsamen  Tarif
erhoben,  Leipzig  einen  Meßrabatt  gleich  Frankfurt  erhalten  und  eine
leichte  Übergangssteuer  für  sächsische  Fabrikate  in  Preußen  entrichtet
  werden  sollte,  hatte  kein  besseres  Schicksal,  da  Preußen,
von  der  Furcht  vor  der  sächsischen  Concurrenz  beherrscht,  nicht
nur  den  Schutzzoll  gegen  Sachsen  und  den  ausschließlichen  Meßrabatt
  für  Frankfurt  aufrechthielt  sondern  überdies  noch  eine
Entschädigung  von  25  %  der  sächsischen  Theilquote  an  den  gemeinsamen
  Zolleinnahmen  für  seine  finanziellen  Verluste  bei
dieser  Einigung  beanspruchte.  Vergebens  unterstützten  Baiern
und  Hessen  das  Verlangen  Sachsens  nach  Gleichstellung  der
Messen;  die  Verhandlungen  geriethen  in  völligen  Stillstand.
Allein  Kurhessens  Beitritt  zum  preußischen  Zollverein  am
25.  August  1831,  der  den  Fortbestand  des  Mitteldeutschen
Vereins  fast  zur  Unmöglichkeit  machte,  sowie  die  rasch  fortschreitende
  Verständigung  zwischen  Preußen  und  den  süddeutschen
Staaten  enthielten  für  die  sächsische  Regierung  die  eindringlichste
Mahnung  auch  ihrerseits  nicht  unthätig  zu  bleiben.  Ende
März  1832  traf  v.  Zeschau  zur  Wiederaufnahme  der  Verhandlungen
  in  Berlin  ein.  Sachsens  Zugeständniß,  auf  Grundlage
  eines  auf  völliger  Gegenseitigkeit  beruhenden  Vertrages  die
preußischen  Consumtionssteuern  einführen  zu  wollen,  beseitigte
von  vornherein  eine  Menge  Schwierigkeiten;  nur  in  Betreff