Gründung  des  Zollvereins.  465

Aber  die  Meisten  nahmen  es  nur  hin  als  ein  unvermeidliches
übel;  Eigennutz  und  Eigendünkel  beschuldigten  seine  Urheber
und  namentlich  Zeschau  geradezu  des  Verraths  an  den  wichtigsten
  Landesinteressen;  so  Manchen  drückte  das  unbehagliche
Gefühl,  daß  der  Zollverein  trotz  der  stipulierten  Einstimmigkeit
und,  obgleich  er  einen  Verein  vollkommen  selbständiger  Staaten,
nur  mit  gleicher  Zollgesetzgebung,  gleichen  Tarifen,  gemeinsamem
Zollgebiete,  nahezu  vollkommener,  den  inneren  Schmuggel  beseitigender
  Verkehrsfreiheit  und  gemeinschaftlichen,  nach  der  Bevölkerungszahl
  zu  theilenden  Zolleinnahmen  bildete,  die  Mediatisierung
  der  kleinerem  Staaten  auf  dem  Gebiete  der  materiellen
Interessen  sei;  die  Wenigsten  ahnten  noch,  welcher  Segen  für
Sachsen  wie  für  ganz  Deutschland  aus  der  neuen  Schspfung
hervorgehen  sollte  ½).

Zweiles  Hauptfflück.

Sachsen  unter  der  ständischen  Verfassung  von  1831  bis
zur  Anderung  des  Wahlgesetzes  im  Jahre  1848.

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Es  war  die  Absicht  der  Regierung  gewesen,  die  neuen
Stände  noch  vor  Ablauf  des  Jahres  1832  einzuberufen;  da
jedoch  bei  der  Mangelhaftigkeit  des  Wahlgesetzes  und  bei  der
Neuheit  des  Geschäfts,  namentlich  der  dazu  erforderlichen  zeitraubenden
  Güterabschätzungen,  die  Wahlen  sich  nicht  vor  Jahres-1)

  Falke  (8.),  Geschichte  des  deutschen  Zollwesens  (1869),  S.  340  ff.  —
Weber  (W.),  Der  deutsche  Zollverein;  Geschichte  seiner  Entstehung  und
Entwicklung  (1869).

Flathe,  Neuere  Geschichte  Sachsens.  30